Beiträge von ciaomao

    Hallo Sinus,

    es geht hier nicht darum dass ich eine rechtsverbindliche Antwort möchte! Es geht darum, dass ich Hilfe von anderen Usern erhalte zum Thema Mietrecht. Ist dieses Forum nicht hierfür da?:confused: Evtl. habe ich auch den Namen des Forums falsch verstanden?
    Wie auch immer, danke für Deine Antworten. Morgen habe ich die Chance beim Mieterbund ein Gespräch zu erhalten.

    Gruß
    ciaomao

    Hallo Sinus,

    das freut mich zu hören.
    Ist es mit der Kündigung auch richtig, dass er mich nicht ohne die von mir aufgeführten Gründe vor die Tür setzen kann?
    Hinzu kommt, dass mir der Hausmeister gesagt hat, das es ein Versehen war, dass ich den Mietvertrag bekommen habe. Eigentlich steht die Wohnung zum Verkauf!

    Danke
    ciaomao

    Zuerst einmal Dank an Sinus, Sie haben mich etwas weitergebracht!

    Ich habe versucht Termine beim Mietbund zu bekommen.
    Es ist zwecklos, da Wartelisten bis nächsten Monat bestehen,
    bzw. die offene Sprechstunde persönlich vor Ort angemeldet werden muss, und 5 Min. nach Türöffnung die Liste voll ist....
    Ich habe eine Kanzlei verständigt, und erwarte einen RR für ein erstes Gespräch gegen Mittag.

    Ich habe mich etwas eingelesen:
    Nach §558 & §559 BGB ist bei vereinbarter Staffelmiete KEINE Mieterhöhung durch Modernisierung möglich.
    Zum Thema Rausschmiß durch Vermieter nach 3 Monaten:
    §573 Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interess an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.
    Berechtigte Intersssen sind: Miete nicht gezahlt, Eigenbedarf, Hinderung von wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes.

    Falls mich jemand korriegieren möchte, weitere Hinweise hat, oder sonstiges - ich bin für alles Dankbar.

    Gruß
    ciaomao

    Hallo zusammen,

    hoffentlich liest jemand diese Zeilen und kann mir helfen, da ich kurz vorm Verzweifeln bin und keine Zeit mehr habe.

    Mein Fall ist folgender:
    Vor ca.3 Monaten habe ich einen Mietvertrag unterschrieben und daraufhin auch meine aktuelle Wohnung gekündigt.
    Nun habe ich telef. mit dem Vermieter und dem Vormieter besprochen, dass die Übergabe möglichst bald, also vor dem Termin der im Vertrag genannt wird übergeben wird. Der Vormieter ist auch bereits ausgezogen. Heute, 15 Tage vor dem eigentlichen Datum, sollte die Übergabe stattfinden. Bei dem Treffen war der Hausmeister vor Ort, der stellvertretend die Übergabe vornehmen sollte. Der Hausmeister hat mir einen Zettel vom Vermieter überreicht, dass sich meine Miete um ca. 220€ erhöhen wird, da er dazu das Recht hat (bisherige eigentliche Kaltmiete 550€). Er beruft sich auf das Gesetz, Modernisierungskosten auf die Mieter umzulegen. Tatsächlich wird das Haus gerade von außen besser isoliert, die Balkons, das Treppenhaus und die Fenster neu gemacht. Mir wird auch ein, wenn ich das richtig verstehe, ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt dass nach 2 Monaten wahrgenommen werden kann.
    Mein Vertrag ist ein Staffelmietvertrag (feste Mieerhöhung jedes Jahr) und sagt zusätzlich: "Auch bei einem befristeten Mieverhältnis sind Mieterhöhungen nach dem Gesetz zur Regelung der Miehöhe zulässig". Außerdem gilt eine dreimonatige Kündigungsfrist als vereinbart.
    Der Hausmeister hat mir heute nicht die Schlüssel gegeben, da ich erst einmal nicht das Schreiben zur Erhöhung der Miete um 220€ unterschreiben wollte und die Übergabe daran geknüpft sei.

    Was kann ich nun tun? Doch erst zum 1.5 einziehen und nicht unterschreiben? Wenn ja, darf ich dann direkt wieder gekündigt werden (3 Monate Kündigungsfrist wie oben beschrieben)?
    Die erhöhte Miete ist eigentlich auch zu hoch für uns, bzw. wenn wir es von Anfang an gewusst hätten, hätten wir den Vertrag nicht unterschrieben.

    Wer ist im Recht? Was kann ich machen?

    Vielen vielen Dank schon einmal

    Gruß
    ciaomao

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