• Hallo =) ich bin neu hier und habe gleich einmal eine Frage.

    Ich wohne in einem Geschäftsgebäude, welches größtenteils leer steht.

    Im Dachgeschoss gibt es 3 Wohnungen, wovon wir eine Bewohnen. Wir haben die kleinste Wohnung mit ca. 90 qm. Der erste Stock und der 3. Stock stehen zur hälfte leer, der 2 Stock ist komplett leer.

    Nun ist es so, dass wir nie heizen, weil die Wohnung generell sehr warm ist. Durch Gespräche mit den anderen Mietern hat sich herausgestellt, dass die Heizkosten nach qm abgerecht werden. Die finden wir etwas seltsam, Im Treppenhaus welches sehr gross ist und oben ein Glasdach hat, sind alle heizungen auf 5 aufgedreht, jedoch wird es dort sicherlich nicht warm..

    Meine Frage nun. Ist es rechtens Heizkosten auf qm umzulegen? Wir haben keine Verbrauchszähler in den Wohnungen.

    Und was tun wegen den Heizungen im Vorraum (in welchem die Haupttür nach draussen so gut wie immer offen ist).

    Vielen Dank schon mal für eure Antworten.

    Viele Grüße

  • 1. Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. Bitte selbst nachlesen und dann dem Vermieter zur Information übergeben.

    2. Die Betriebskosten für die leer stehenden Räume muss der Vermieter übernehmen.

    3. Die nächste Abrechnung kann wegen der fehlenden Erfassung um 15% gekürzt werden (steht auch in der Heizkostenverordnung)

    4. Entweder Mitglied werden im örtlichen Mieterverein, oder, was besser ist, sich nach einem guten Anwalt für Mietrecht umsehen. Den werdet ihr nämlich dringend benötigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!