Entnahme von Mietinventar

  • Guten Tag,

    meine Mitbewohner und ich leben in einer möblierten 3er WG (inkl. Waschmaschine). Das Haus hat insgesamt drei Mietparteien, die jeweils von drei Personen (Studenten) bewohnt werden. Die anderen zwei Mietparteien teilen sich eine Waschmaschine, die im Keller steht. Diese ging letzte Woche kaputt. Der Vermieter weigert sich die defekte Waschmaschine zu reparieren bzw. eine neue zu kaufen und verlangt nun von unserer WG, dass wir unsere "abgeben" und diese folglich im Keller platziert wird.

    Daher nun meine Frage:
    A) Darf er dies von uns verlangen?
    B) Bin ich verpflichtet den Vermieter ohne vorherige Ankündigung von ihm in die Wohnung zu lassen um die Waschmaschine zu entfernen? (sofern der Vermieter dafür überhaupt das Recht hat)

    Ein Rat wäre wirklich prima!

    Liebe Grüße,

    Koizumi

  • Hallo Koizumi,

    meine Mitbewohner und ich leben in einer möblierten 3er WG"
    Abschliessbar?

    "Der Vermieter weigert sich die defekte Waschmaschine zu reparieren bzw. eine neue zu kaufen und verlangt nun von unserer WG, dass wir unsere "abgeben" und diese folglich im Keller platziert wird."
    Ist die defekte Wama von den andern Mietern lt. deren MVs mitgemietet?
    Ist Eure Wama von Euch lt. Eurem MV mitgemietet?

    "Bin ich verpflichtet den Vermieter ohne vorherige Ankündigung von ihm in die Wohnung zu lassen um die Waschmaschine zu entfernen?"
    Weder noch.

  • A. Wenn Ihnen die Waschmaschine mitvermietet wurde, gehört diese zur Mietsache und er kann diese Maschine Ihnen nicht wegnehmen.

    B. Der Vermieter darf Ihre Wohnung nur nach vorheriger Anmeldung betreten. Ich würde Ihnen aber davon abraten, dieses Recht zu mißbrauchen.

    Offensichtlich möchte der Vermieter, das die noch vorhandene Waschmaschine allen Mietern zur Verfügung steht.

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