Wer muss bezweisen, dass NK-Vorauszahlung geleistet wurde?

  • Hallo!
    Ich habe folgende Probleme:
    1. Problem: Ich bin Mitte April 2011 umgezogen.
    Jetzt habe ich die Nebenkostenabrechnung bekommen. Der Vermieter fordert Nachzahlung und gibt bei seiner Rechnung an, dass ich nur 3x Nebenkosten gezahlt hätte. Ich habe aber für April noch die ganz normale Miete inklusive Nebenkosten gezahlt, d.h. der Vermieter hat 4x die Nebenkosten erhalten.
    Wer trägt die Beweislast?
    Blöd ist, dass ich die Kontoauszüge nicht mehr habe. Ich weiß auch nicht, wie ich sie zielgerichtet von meiner Bank nachfordern könnte. Ich erinnere mich nicht, an welchem Tag des Monats mein Dauerauftrag ausgeführt wurde, d.h. ich müsste wahrscheinlich mehrere Kontoauszüge anfordern; einer kostet bei meiner Bank 5€.
    Kann ich dem Vermieter einfach zurückschreiben, dass ich die Miete für den April in voller Höhe bezahlt habe? Guckt er dann selbst nach oder muss ich meine Behauptung beweisen (immerhin fordert er von mir Nachzahlung der Nebenkosten).

    2. Problem: Der Nutzungszeitraum ist mit 01.01-30.04. angegeben. Ich bin aber am 17.04. umgezogen und habe auch das Ableseprotokoll von diesem Tag noch! Die neuen Mieter konnten noch am selben Tag in die Wohnung und die Heizung anstellen etc. Ich kann doch daher verlangen, dass nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum abgerechnet wird, oder?

    Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, speziell beim ersten Problem.

  • zu 1.

    Du bist nachweispflichtig.

    ggf. kann die Bank auch aus dem System einfach alle Überweisungen auf das Vermieterkonto ziehen, aber da einfach mal am Schalter fragen.

    Dem Vermieter kannst Du das natürlich mitteilen und solltest Du auch, vielleicht liegt der Fehler ja tatsächlich bei Ihm und er findet die Überweisung bei der Überprüfung seiner Unterlagen.

    zu 2. du hast doch ein Ableseprotokoll, da sollten die Werte notiert sein, Wasserzähler, Gas und Strom usw. auch die Erfassungsgeräte der Heizung. Also kommt es nicht auf das Datum an sondern die Werte.
    Da die Wohnung wahrscheinlich bis 30.4. gemietet war, wären dann nur ggf. anteilig Grundkosten wie Zählermiete noch relevant aber dass wird kaum nen Euro Unterschied machen und den Aufwand der Reklamation nicht lohnen.

  • zu 1.

    Du bist nachweispflichtig.


    Ach Mist :)
    Danke für deine Antwort und speziell für diesen Tipp:

    Zitat

    ggf. kann die Bank auch aus dem System einfach alle Überweisungen auf das Vermieterkonto ziehen, aber da einfach mal am Schalter fragen.

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