mietminderung bei knarrenden Dielen

  • hallo zusammen,
    ich habe bei einzug in meine wohnung die knarrenden dielen bemägelt, die auf grund unzureichender sanierung jetzt einen grad erreicht haben der unerträglich ist. da es im dachgeschoß ist und ich noch einen nachbarn habe , hab ich das gefühl jemand würde durch meine wohnung laufen, wenn er da ist.es handelt sich um eine 75 qm wohnung und ich zahle 530 €. kann mir jemand sagen, wieviel minderung ich vom vermieter verlangen kann oder ob ich ihm eine frist setzen soll zur behebung dieses zustandes?es müssten dazu allerdings das laminat entfernt und die alten dielen darunter verschraubt werden.für einen tip wäre ich dankbar.:confused:


  • ich habe bei einzug in meine wohnung die knarrenden dielen bemägelt,

    kann mir jemand sagen, wieviel minderung ich vom vermieter verlangen kann oder ob ich ihm eine frist setzen soll zur behebung dieses zustandes?

    Hallo, da Du bereits beim Einzug den Mangel bemerkt hattest, jedoch mit dem VM wohl keine nachweisbare Absprache (wofür gibt es Übergabeprotokolle?) getroffen hast, dürften Deine Karten schlecht sein.

    M.E. kannst Du keine MM geltend machen. Ich würde mit dem VM darüber reden und je nach Ergebnis dann weiter entscheiden.

  • Ich stimme "Berny" zu!

    Möchte aber ergänzend noch etwas bemerken:

    Haben Sie denn irgendeine Absprache mit dem Vermieter(auch mündlich) bezüglich des Dielenknarrens? Sollten Sie aber jetzt nachweisen können, dass dieser Störfaktor erheblich größer geworden ist, dann könnte man über eine Mietminderung reden. Da es aber möglicherweise um eine fehlerhafte bauliche Maßnahme geht, wird es ohne ein kostenträchtiges Gutachten kaum abgehen.

    Mietminderungen sind immer individuelle Entscheidungen. Es gibt keine einheitliche Rechtsprechung. Daher kann man auch eine Frage nach der Höhe nicht beantworten. Es hängt davon ab, um wie viel Prozent der Wohnwert der Wohnung gegenüber dem Übernahmezeitpunkt gesunken ist. Der Mieter ist hier übrigens beweispflichtig!

    Sie könnten mal im Internet suchen, ob Sie unter "Mietminderungen" ein entsprechendes Gerichtsurteil finden. Als Anhalt würde es schon ausreichen. Schauen Sie bitte mal hier rein: Knarrende Dielen - ein ernster Störfaktor? : Textarchiv : Berliner Zeitung Archiv

    Aber in solchen Fällen ist die Kontaktaufnahme zu einem Mieterverein oder einem Fachanwalt zu empfehlen.

    Abschließend kann man nur noch die Kündigung empfehlen. Sie müssten dieses Knarren nur noch bis Ende Juli ertragen.;)

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