Muss Vermieter Messgeräte für Heizung installieren?

  • Hallo,

    wir wohnen seit kurzem in einem neugebautem Mietshaus mit insgesamt 4 Mietwohnungen. Alle Wohnungen sind komplett mit Fußbodenheizung ausgestattet, es gibt allerdings keine Messgeräte, um den Heizungsverbrauch pro Wohnung zu ermitteln. Der Vermieter meinte auf Nachfrage, dass die Kosten einfach nach der jeweiligen Quadratmeterzahl der Wohnung berechnet werden.

    Ist das so rechtens? Oder ist der Vermieter evtl. verpflichtet Messgeräte zu installieren? Ich habe schließlich keine Lust, am Ende eine wahnsinnig hohe Abrechnung zu bekommen, nur weil die anderen Mieter die Heizung die ganze Zeit voll am Laufen haben!

  • Zitat

    Ist das so rechtens?

    Nein! Bitte hier lesen und auch den Vermieter lesen lassen.

    Heizkostenverordnung

    Zitat

    Oder ist der Vermieter evtl. verpflichtet Messgeräte zu installieren?

    Die Miete der Geräte und die Kosten der Abrechnung müssen die Mieter zwar bezahlen, aber bei 4 Parteien ist der Betrag zu verkraften.

  • Keine Meßgeräte installieren bzw. nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnen, sondern nach Wohnfläche oder Wohneinheit, darf der VM nur in einem 2FH in dem er mit dem Mieter gemeinsam wohnt.

    Zitat

    Ich habe schließlich keine Lust, am Ende eine wahnsinnig hohe Abrechnung zu bekommen, nur weil die anderen Mieter die Heizung die ganze Zeit voll am Laufen haben!

    Das ist auch zum Teil so wenn nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird. 30 oder 50 %, die sog. Grundkosten, werden auch dann nach der Wohnfläche abgerechnet.

  • Bei Fußbodenheizung sind normal Wärmemengenzähler vorhanden, die den individuellen Verbrauch messen. Gerade bei einem Neubau.

    Und natürlich muss hier imho nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden.

  • Das ist auch zum Teil so wenn nach der Heizkostenverordnung abgerechnet wird. 30 oder 50 %, die sog. Grundkosten, werden auch dann nach der Wohnfläche abgerechnet.


    Genauer: mietflächenanteilig.
    Und hier: Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem mal den §7, ersten fett gedruckten Satz lesen.... also wohl eher 30/70er Aufteilung.
    Und, wenn nicht vorschriftsgemäss abgerechnet wird, kann man afaik 15% des HK_Abrechnungsbetrages kürzen.

  • Das wäre aber auch ein Ding, wenn man für die Kosten der Messgeräte selbst aufkommen müsste ...
    Ich habe gerade mal einen Blick auf http://www.messbar.de geworfen, um mich über die Preise für solche Geräte zu informieren. Jetzt verstehe ich auch, warum der Vermieter das an den Mieter abwälzen möchte :)

  • Zitat

    Ich habe gerade mal einen Blick auf


    Und was soll uns dein Beitrag auf diesen alten Thread sagen, dass du von den Dingen keine Ahnung hast? In diesem Thread geht es um Messgeräte, die den Verbrauch an Heizungswärme ermitteln und nicht um die Dinge, die hiner deinem Link stecken.

    Aber das ist ja nicht dein erstes Trollposting!

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