Hilfe bei Kündigung - Kündigungsfrist

  • Hallo Zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Ich habe zum 01.01.2000 einen Mietvertrag für ein Haus abgeschlossen. Laufzeit 5 Jahre mit automatischer Verlängerung um 1 Jahr bei nicht erfolgter Kündigung, 3 Monate zum 31.12. Wir wohnen nun seit 10 Jahren hier.

    Wir möchte nun gerne Kündigen, zu wann kann ich Kündigen?
    Ist eine Kündigungsfrist zu Jahresende eigentlich rechtens?
    Greift hier vielleicht sogar die gesetzliche Kündigungsfrist?

    Ich würde gerne noch in diesem Jahr umziehen wollen, vor dem nächsten Winter, da aufgrund mangelnder/schlechter Isolierung die Nebenkosten sehr hoch und der Keller feucht ist. Von Vermieterseite tut sich seit Jahren nichts, obwohl er über die Mängel informiert ist.

    Für Hilfe und gute Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

    LG

    2 Mal editiert, zuletzt von Magic (15. April 2010 um 11:00)

  • Aufgrund der dürftigen Informationen Ihrerseits und der Frage, ob dieser Mietvertrag überhaupt in dieser Form rechtlichen Bestand hat, sollten Sie den Vertrag entweder von einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht abchecken lassen

  • Gehen wir mal davon aus, dass das Mietjahr am 31.12. endet. Dann müsste die Kündigung spätestens zum 30.09. beim Vermieter vorliegen, wenn der Vertrag zum 31.12. auslaufen soll.

    Ohne jetzt großartige Recherchen anzustellen ob der Vertrag Gültigkeit hat oder nicht, kann man hier empfehlen, die Kündigung jetzt gleich mit dem Vermerk "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" dem Vermieter zu übergeben. Eine Bestätigung erbitten und danach die neue Wohnung anmieten.

    Die Feuchtigkeit könnte ein Mietmangel sein/werden. Aber das sollte man möglicherweise noch nicht angehen. Abwarten, was der Vermieter auf die Kündigung antwortet.;)

  • Auch wenn es nach neuem Mietrecht eine Kündigung wünschen, dann hätten Sie auch eine Frist von 3 Monaten einzuhalten.

    Ich bin hier vorsichtig, da es wirklich auf den Wortlaut und Inhalt Ihres Mietvertrages ankommt.

    Fragen Sie vorsichtshalber (nehmen Sie den Mietvertrag mit) bei einem Mieterverein oder gehen Sie zu einem Fachanwalt.:)

  • Hallo,

    danke schon mal für eure Antworten.

    Aber können wir denn wirklich nur zum ende des Jahres Kündigen?

    Und ich schreibe es noch einmal. Anhand Ihrer dürftigen Angaben wäre jede andere Antwort, egal ob von Sinus von mir, unverantwortlich und reine Kaffeesatzleserei.

    Darum sollten Sie wirklich zum Anwalt mitsamt dem Mietvertrag. Von ihm können Sie dann die richtige Antwort erwarten.

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (20. April 2010 um 17:27)

  • Hallo
    unser Wohnung ist zu Verkauf gestellt wir wohnen dort seit 6 monaten und bei Mietvertrag unterschreiben wahr nicht die rede über mögliche verkauf zu erst sollten wir sogar für 5 Jahre unterschreiben aber das hat sich dan geendert. meine frage ob hier sich vieleicht um Mietvertragsbruch handelt.Gruss ET

  • Sie sollten sich bitte nicht in einen Thread eines anderen hinein drängen. Es handelt sich doch um eine andere Problematik!;)

    Wenn Sie nun Ihre Frage in einem eigenen Beitrag stellen, dann sollten Sie wissen, dass nach deutschem Mietrecht "Kauf nicht Miete bricht"! An Ihrem Vertrag wird und darf durch den Verkauf nichts geändert werden.

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