Parkplatz-Poller im heruntergeklappten Zustand zu hoch

  • Hallo,

    unser vermieter hat vor kurzem abschließbare parkplatz-poller errichten lassen. Ich bin mit meinem auto (ab werk ca 2 cm tiefer) an dem heruntergeklappten poller mit dem unterboden hängen geblieben. Es war nicht ersichtlich zumal es vorher einige male keine probleme beim überfahren gab. Es entstand jedenfalls ein schaden von 260 euro. Wir baten den vermietet daraufhin den poller abzubauen, was er auch tat.

    Nun hat er ihn wieder errichten lassen. Das problem ist das gleiche geblieben. Es ist jedesmal eine millimeter-sache.

    Kann ich das dauerhafte entfernen des pollers verlangen?

    Wir haben eine gültige stellplatzvereinbarung und zahlen monatlich für den stellplatz.

    Vorschlag seitens der Verwaltung war: sie entfernen den poller aber wenn dann jemand auf unsererem stellplatz steht haben wir keinen anspruch mehr das der platz geräumt wird.

    Darf er das überhaupt?

    Vielen dank im voraus.

    Gruß napanee89

  • Hmm was erwarten Sie von Ihrem Vermieter bzw. dem Verwalter?

    Ihrem Wunsch auf Entfernen des Pollers kann doch entsprochen werden. Die Konsequenz daraus ist dann allerdings, daß der Parklpatz durch Fremdparker belegt werden kann.

    Und dafür dass Ihr Kfz werkseitig tiefergelegt ist, können Sie Ihren Vermieter nicht zur Verantwortung ziehen.

  • Danke erstmal für die Antwort.

    Muss er den poller nicht so errichten, dass ich meinen stellplatz ohne Einschränkung nutzen kann. Er kann ja nicht verlangen, dass ich mir ein neues auto kaufe.

    Wenn er ihn entfernt, möchte er, dass ich mein recht auf räumung meines stellplatzes abtrete.

    Also entweder das auto weiter kaputt machen oder es kann sich jeder auf meinen stellplatz stellen. Das kann es doch nicht sein oder?

  • Der Vermieter muß keinen Poller errichten. Wenn er es dennoch tut und Sie diesen nicht nutzen können oder wollen, dann entfernen Sie diesen wieder. Die Genehmigung wurde Ihnen doch erteilt. Eventuell sich daraus ergebende Konsequenzen Dritter ist allein Ihr Problem. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihren Stellplatz für fremde Fahrzeuge zu sichern.

  • Also entweder das auto weiter kaputt machen oder es kann sich jeder auf meinen stellplatz stellen. Das kann es doch nicht sein oder?


    Naiiin, dass kann es ja wirklich nicht sein! Gehe man ruhig davon aus, dass sich andere an Deinem heissgeliebten tiefer gelegten Autochen orientieren müssen.

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