Hallo,
ich habe vom 01.04.2007 bis zum 31.08.2008 in einer Mietwohung gewohnt und am 30.11.2009 die Nebenkostenabrechnung für 2008 bekommen.
Nun habe ich festgestellt, dass der abgelesene Heizungsverbrauch geringer war als in 2007, mir aber ein höherer Verbrauch berechnet wurde. Dieser kam zustande weil der abgelesene Wert nicht mit einem Faktor der Nutzgradtage multipliziert wurde. 2007 betrug dieser Faktor 0,55. Der Heizungsverbrauch wurde also fast um die Hälfte reduziert.
Ich habe den Vermieter darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Faktor in der Abrechung von 2008 nicht auftaucht und ich deshalb wesentlich mehr bezahlen soll (unabhängig von den Kosten pro Einheit) als 2007.
Die Ablesewerte an den Heizkörpern wurden sowohl bei meinem Einzug als auch Anfang 2008 auf Null gesetzt.
Folgende Antwort bekam ich vom Vermieter:
Sie sind zum 01.04.2007 in die Wohnung eingezogen. Die Heizkörper wurden beim Einzug mit dem Wert null abgelesen. Dies hätte bedeutet, dass der gesamte Jahresverbrauch auf Sie entfallen wäre. Die Wohnung war bis 31.3.2007 an XYZ vermietet. Diese hätte somit rechnerisch keinen Verbrauch gehabt. Nun muss man wissen, dass die Geräte zum einen zum Jahresanfang überfüllt werden und dass es eine Kaltverdunstung gibt. Bei Auszügen im 1. Quartal teilt man die im gesamten Jahr angefallenen Verbräuche anhand der Heizgradtage auf. Deshalb wurde der tatsächliche Verbrauch bei Ihnen wie oben geschildert reduziert.
Bei Ihrem Auszug im August 2008 wurde der Verbrauch nicht reduziert. Hier konnte auf die tatsächlichen Ablesewerte bei Auszug zurückgegriffen werden. Ich habe in den Abrechnungen für 2008 nachgesehen und füge die Abrechnung für den Zeitraum 01.09.2008 bis 31.12.2008 bei. Wie Sie sehen können, sind bei Frau ABC die Schlusswerte vom 31.08.2008 die Anfangswerte ab 01.09.2008.
Ich verstehe seine Erklärung allerdings überhaupt nicht und wäre dankbar über jede Hilfe oder Erklärungen was er damit meint und ob die Abrechung überhaupt rechtens ist.
Danke!