Vermieter gewährt Minderung, verlangt Vorauszahlung

  • Hallo zusammen,

    folgendes Problem beschäftigt mich seit mehreren Monaten. Der Vermieter hat im August 2011 mit der Durchführung von umfassenden Modernisierungsarbeiten begonnen. Im voraus wurde mir durch ein Schreiben eine Mietminderung von 20% für die Dauer der Bauarbeiten gewährt. Der Vermieter verlangt die Weiterzahlung der ungeminderten Miete, wovon mir der geminderte Anteil zurückgezahlt werden soll.
    Darauf warte ich nun seit besagtem August 2011, während die Bauarbeiten nicht ein mal ansatzweise fertiggestellt worden sind. Das bedeutet, dass ich nun seit 15/16 Monaten erhebliche Mängel in Kauf nehmen muss:

    -Nichtnutzbarkeit des Balkons (Betreten verboten, Vor der Balkontür wurde eine Holzbarrikade angebracht)
    -Dauerhafter Baulärm, sowohl vom eigenen Haus als auch aus der Umgebung (ebenfalls von meinem Vermieter durchgeführt)
    Dieser ist zum Teil unzumutbar laut. (Ohropax hilft nicht mehr)
    -Laufend Bauarbeiter auf meinem Balkon - teilweise wochenlang keine, dann auf einmal Samstags morgens. Dadurch stark eingeschränkte Privatsphäre.
    -Verschmutzung der Wohnung durch anfallenden Staub und sonstigen Abfall

    Im Laufe dieser 16 Monate kam seitens des Vermieters keine Ankündigung darüber, wann die Rückzahlung der vorausgezahlten Miete erfolgen soll. Wir sind nur darüber informiert worden, dass die Bauarbeiten sich aufgrund von Problemen mit einer der beteiligten Firmen verlängern werden.

    Aufgrund des momentanen Status der Bauarbeiten ist nicht davon auszugehen, dass diese noch im Laufe diesen Jahres fertiggestellt werden können. Vermutlich wird das erst in der nächsten warmen Jahreszeit möglich sein.

    Meine Frage ist nun: Besteht eine Möglichkeit, und wenn ja, welche, die 20%, die mir auf diese 16 Monate gewährt wurden, vom Vermieter zurückzufordern? Der angefallene Betrag beläuft sich auf ca. 1000 Euro. Das bisherige Vorgehen des Vermieters ist für mich Indiz für eine mangelnde Zahlungsbereitschaft. Ausserdem: Habe ich ein Recht auf Verzinsung der angefallenen Vorauszahlung? Schließlich leihe ich das Geld meinem Vermieter.

    Für sämtliche Antworten bedanke ich mich im Voraus!
    Grüße, Jamo

  • Hallo Jamo,

    ich befürchte, hieraus kann noch ein Rattenschwanz mit wahrscheinlich ungutem Ende werden... - und es wäre m.E. Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll, wenn der VM weiterhin auf stur oder unfähig oder unwillig stellt.

    "Im voraus wurde mir durch ein Schreiben eine Mietminderung von 20% für die Dauer der Bauarbeiten gewährt. Der Vermieter verlangt die Weiterzahlung der ungeminderten Miete, wovon mir der geminderte Anteil zurückgezahlt werden soll."
    Reichlich ungewöhnlich sowas.

    "Darauf warte ich nun seit besagtem August 2011,"
    Wenn Du jetzt rückwirkend mindern würdest, also 16 x 20% = 3,2 Monatsmieten nicht zahlen und auch weiterhin mtl. 20% einbehalten würdest, könnte es sein, dass Du die fristlose Kündigung wg. mehr als 2 MM Rückstand bekommen würdest (Du schaust ja in seinen Kopf nicht hinein...).

    "Das bisherige Vorgehen des Vermieters ist für mich Indiz für eine mangelnde Zahlungsbereitschaft."
    Von Juristen elegant/höflich Leistungsbereitschaft genannt...

    "Habe ich ein Recht auf Verzinsung der angefallenen Vorauszahlung? Schließlich leihe ich das Geld meinem Vermieter."
    Kann ich bei dieser ungewöhnlichen Konstellation (auch leider) nicht beantworten...:(

  • Zitat

    Für sämtliche Antworten bedanke ich mich im Voraus!

    In solch einem Fall ärgert man sich nicht mit dem Vermieter herum, sondern beauftragt einen Anwalt für Mietrecht mit der Wahrnehmung seiner Interessen.

    Was dir nämlich fehlt, ist eine Rechtsberatung. Ubnd die bekommst du nicht in einem Forum.

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