Mietenspiegelspannenwert

  • Moin.

    Der Mieter hat vor 10 Jahren beim Einzug eine Miete exakt auf dem oberen Spannenwert akzeptiert.
    Ohne dass besondere Qualitäten der Wohnung aufgelistet wurden.

    Vor 5 Jahren wurde die Miete erhöht, allerdings weniger als die Steigerung des Mietenspiegels, sodass die Miete nun zwischen Mittelwert und oberem Spannenwert liegt

    Zum Jahreswechsel möchte der Vermieter die Miete erneut erhöhen, allerdings wiederum weniger, als die Erhöhung des Mietenspiegels, sodass die Miete dann nur noch knapp über dem Mittelwert liegt.

    Der Mieter möchte aber nur einer Erhöhung auf den Mittelwert zustimmen und verlangt die Liste der Besserstellungsmerkmale.

    Zurecht, oder reicht die "Akzeptanz" des Mieters zum Einzug als Beleg für die höhere Qualität?
    Kann der Mieter verlangen, dass die Miete vom oberen Spannenwert sukzessive auf den Mittelwert sinkt?

    Weiß jemand genaueres?

  • Hallo Berny,
    danke für deine Antwort.

    Was wäre zu akzpetieren?
    Die Erhöhung über den Mittelwert oder das absinken auf den Mittelwert?

    Die Erhöhung wurde schon vor einer Weile angekündigt, wäre also zum 1.1.2013 wirksam.

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