Kleinreparatur an der Heizungsverschraubung bei Erstbetrieb

  • Hallo!

    Als mir vor einigen Wochen endlich das erste Mal der Zentrahlhahn für die Heizung aufgedreht wurde (bin im Juli eingezogen), tropfte aus einem Heizkörper unten Wasser. Der Vermieter beauftragte einen Handwerker und möchte mir nun die Kosten für die Reparatur der Rücklaufverschraubung in Rechnung stellen, Stichwort Kleinreparaturen. Im Zuge dessen wurde ungefragt auch ein neuer Thermostatkopf geliefert, aber noch nicht montiert (der alte ist ein hoffnungslos veraltetes Modell).

    Nun frage ich mich, ob mir das in Rechnung gestellt werden kann. Der Betrag von gut 50 Euro ist noch im Rahmen, allerdings hatte ich bei Einzug keine Möglichkeit, die Mängel an der Heizung festzustellen - der Zentralhahn war ja noch abgedreht. Zudem ist diese Rücklaufverschraubung in meinen Augen kein Teil, welches meinem normalen Zugriff unterliegt.

    Der Thermostatkopf ist eine weitere Frage - hierbei lag soweit ich weiß kein Defekt vor, dieser ist einfach veraltet gewesen.

    Vielen Dank für die Hilfe!

  • Hallo Ulf,

    ich kann Dich beruhigen.
    Der Rücklaufabsperrhahn ist regelmässig unter einer Schraubkappe angebracht und unterliegt zwecks Heizungsbedienung nicht dem Zugriff des Mieters, im Gegensatz von bspw. Thermostatkopf, Tür- oder Fenstergriffen o. dgl.
    Der Thermostatkopf, Preis 10-12€ in jedem Baumarkt, gehört zur einwandfreien Funktion der Heizung, welche gem. § 535 BGB vom VM zu gewährleisten ist.
    Falls Du ihn auswechseln möchtest: Alten abschrauben, evtl. Rohrzange für die Überwurfmutter, Tropfen Öl auf den Stift, ihn mal 2-3 mal reindrücken, neuen ThKopf auf 5 stellen, aufsetzen und die Überwurfmutter mit der Zange leicht anziehen.

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