Hallo und guten Tag,
wir bewohnen ein Einfamilienhaus zur Miete. Der Vermieter will verkaufen und Plakatierte am Zaun "ZU VERKAUFEN" ohne unser Einverständnis einzuholen. Darf er das? Wir fühlen uns durch ständige Anfragen von Interessenten in unserer Privatsphäre gestört.
Plakatierung am Miet-Grundstück
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drahnreb -
13. April 2010 um 12:18 -
Erledigt
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Ich glaube nicht, dass man einem Hauseigentümer verwehren kann, an seinem Gründstück den Hinweis "Zu verkaufen" anzubringen. Machen Sie doch ganz einfach einen Zusatz, dass Anfragen nur telefonisch beim Eigentümer zu stellen sind.
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Danke für den Hinweis, aber das schützt mich und Familie vor ständigen Belästigungen durch Klingeln und Fragen ob WIR das Haus verkaufen wollen auch nicht, denn wir sind nicht das Makler-oder Auskunftsbüro für Dritte, oder?
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Es liegt doch an Ihnen, den Hinweistext so zu gestalten, dass Interessenten wissen, woran sie sind.
Und im übrigen sind Sie verpflichtet, Ihrem Vermieter im Rahmen der Gesetze den Zutritt zum Haus mit Kaufinteressenten zu ermöglichen. Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter
Da ist solch ein Schild "Zu verkaufen" doch sicherlich ein Klacks.
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