Wir wohnen als Mieter in einem 2-Fam.-Haus.
1.
Das Frischwasser wir über die Hauptwasseruhr und je Wohnung über
eine Kalt- und eine Warmwasseruhr abgerechnet. Die Toilette und Waschbecken im Keller -UND die Toilette mit Waschbecken des anderen Mieters auf dem Hausflur seiner Etage :eek: - ohne Wasserzähler.
(zentrale Ölheizanlage für Heizung und Warmwasser wobei auch die Heizkosten noch nie nach Verbrauch abgerechnet wurden)
Nur, es wird nicht getrennt nach Warm- oder Kaltwasser abgerechnet, sondern nur insgesamt je Verbrauchstand der jeweiligen Wasseruhren je Mietpartei (also kalt und warm zusammengerechnet) und der Verbrauch ohne WU sowie die Zählermiete geteilt durch 2.
ddd - darf der das ?
2.
Das Oberflächenwasser und die Entwässerung wird nach Personen aufgeteilt.
Da frage ich mich, "entwässern" kann ich doch eigentlich nur das, was ich auch verbraucht habe, oder?
(und das wäre ja zählbar durch die Wasseruhren)
Und Oberflächenwasser hat doch eigentlich nichts mit der Personenanzahl zu tun, oder ?
Wie wäre da eine korrekte Abrechnung zu 1. und 2. ?
Danke für eure Informationen