Wasserkosten

  • Wir wohnen als Mieter in einem 2-Fam.-Haus.

    1.
    Das Frischwasser wir über die Hauptwasseruhr und je Wohnung über
    eine Kalt- und eine Warmwasseruhr abgerechnet. Die Toilette und Waschbecken im Keller -UND die Toilette mit Waschbecken des anderen Mieters auf dem Hausflur seiner Etage :eek: - ohne Wasserzähler.
    (zentrale Ölheizanlage für Heizung und Warmwasser wobei auch die Heizkosten noch nie nach Verbrauch abgerechnet wurden)

    Nur, es wird nicht getrennt nach Warm- oder Kaltwasser abgerechnet, sondern nur insgesamt je Verbrauchstand der jeweiligen Wasseruhren je Mietpartei (also kalt und warm zusammengerechnet) und der Verbrauch ohne WU sowie die Zählermiete geteilt durch 2.

    :confused: ddd - darf der das ?

    2.
    Das Oberflächenwasser und die Entwässerung wird nach Personen aufgeteilt.
    Da frage ich mich, "entwässern" kann ich doch eigentlich nur das, was ich auch verbraucht habe, oder?
    (und das wäre ja zählbar durch die Wasseruhren)

    Und Oberflächenwasser hat doch eigentlich nichts mit der Personenanzahl zu tun, oder ?

    :rolleyes: Wie wäre da eine korrekte Abrechnung zu 1. und 2. ?

    Danke für eure Informationen

  • Zitat

    Nur, es wird nicht getrennt nach Warm- oder Kaltwasser abgerechnet, sondern nur insgesamt je Verbrauchstand der jeweiligen Wasseruhren je Mietpartei (also kalt und warm zusammengerechnet) und der Verbrauch ohne WU sowie die Zählermiete geteilt durch 2.

    Ist aus meiner Sicht insoweit korrekt. Denn der Wasserlieferant unterscheidet hier auch nicht die Kosten für die Belieferung mit Wasser sowie die Entsorgung richten sich nach der tatsächlich verbrauchten Wassermenge (egal iob Warm- oder Kaltwasser). So gesehen ist der Ausdruck "Warmwasser" eigentlich auch nicht ganz korrekt. Denn hier wird in der Regel nur der "Energieaufwand" berechnet, der zur Erwärmung des Wasser benötigt wird.

    Die Verwendung unterschiedlicher Abrechnungsschlüssel für den Wasserverbrauch und das Abwasser würde ich auf jeden Fall bemängeln.

    Über die Verwendung des Personenschlüssel für die Oberflächenentwässerung kann man sicherlich streiten. Was sagt denn der Mietvertrag hierzu? Ist im Mietvertrag hier nichts vereinbart, müßte diese Position aufgrund des BGB nach Wohnfläche berechnet werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Gruwo (5. November 2012 um 13:40)

  • Tacheles:

    "Das Frischwasser wir über die Hauptwasseruhr und je Wohnung über eine Kalt- und eine Warmwasseruhr abgerechnet."
    Soweit wohl ok.

    "Die Toilette und Waschbecken im Keller -UND die Toilette mit Waschbecken des anderen Mieters auf dem Hausflur seiner Etage :eek: - ohne Wasserzähler."
    Schlecht.

    "(zentrale Ölheizanlage für Heizung und Warmwasser wobei auch die Heizkosten noch nie nach Verbrauch abgerechnet wurden)"
    Falls die andere Wohnung nicht vom VM bewohnt wird, wäre zwingend nach der Heizkostenverordnung abzurechnen.

    "Nur, es wird nicht getrennt nach Warm- oder Kaltwasser abgerechnet, sondern nur insgesamt je Verbrauchstand der jeweiligen Wasseruhren je Mietpartei (also kalt und warm zusammengerechnet) und der Verbrauch ohne WU sowie die Zählermiete geteilt durch 2."
    Könnte man gelten lassen.

    "Das Oberflächenwasser..."
    bedeutet Regenabwasser, habe bisher nur von wohnflächenanteiliger Berechnung gehört.

    "und die Entwässerung"
    Bedeutet Schmutzabwasser gem. Frischwasserverbrauch.

  • Hallo & danke für Eure Antworten,

    im Mietvertrag (v. 07/2007) steht:

    die Verteilung der BK auf die Mieter erfolgt -ausgenommen HK, *siehe Seite 19 (im MV)- nach dem Anteil der Wohnflächen.

    abweichend hiervon werden die folgenden Positionen (**§28, Seite 33) zu 50% nach qm und zu 50% nach Personen :confused: verteilt.

    Bei vorhandenen Zähleinrichtungen werden die Meßergebnisse zugrunde gelegt.

    :rolleyes:

    *Seite 19 steht: die HK sowohl für die Raumerwärmung als auch für die Warmwasserversorgung werden -sofern nichts anderes vereinbart ist- zu 50% nach ermittelten Verbrauch und zu 50% nach Wohn- oder Nutzfläche der beheizten Räume verteilt.

    **§28 = Einzelne Vereinbarungen / ausgehandelte Individualabreden:

    - Heizkostenverteilung: 50% nach qm und 50% nach Personen

    :rolleyes:

    mal abgesehen davon, das neben den HK/Wasserkosten auch die meisten anderen NK nicht nach qm -wie ja im Mietvertrag vorgesehen- abgerechnet werden:

    Das widerspricht sich doch und vor allem der gesetzl. Regelung, das die HKV vor individuellen Vereinbarungen geht.

    Und die besagt doch 50/50 (70/30) nach Verbrauch und qm für alle Heizkosten und auch Warmwasser, oder ?

    :(

  • Tacheles:

    "im Mietvertrag (v. 07/2007) steht:

    die Verteilung der BK auf die Mieter erfolgt -ausgenommen HK, siehe Seite 19 (im MV)- nach dem Anteil der Wohnflächen."
    Na schön.

    "abweichend hiervon werden die folgenden Positionen §28, Seite 33) zu 50% nach qm und zu 50% nach Personen verteilt."
    Welche -genau- sind das?

    "Bei vorhandenen Zähleinrichtungen werden die Meßergebnisse zugrunde gelegt."
    Na schön.

    "Seite 19[/B] steht: die HK sowohl für die Raumerwärmung als auch für die Warmwasserversorgung werden -sofern nichts anderes vereinbart ist- zu 50% nach ermittelten Verbrauch und zu 50% nach Wohn- oder Nutzfläche der beheizten Räume verteilt."
    Halte ich für rechtswidrig. Seit 1.1.2009 zu 30/70% vorgeschrieben.

    "Einzelne Vereinbarungen / ausgehandelte Individualabreden:
    - Heizkostenverteilung: 50% nach qm und 50% nach Personen"
    Auch als Individualabrede rechtswidrig.

    "mal abgesehen davon, das neben den HK/Wasserkosten auch die meisten anderen NK nicht nach qm -wie ja im Mietvertrag vorgesehen- abgerechnet werden:"
    Und von denen möchte ich wissen, ob sie als umlegbar auf den Mieter im MV vereinbart sind, evtl. auch in einer explizit aufgeführten Rechtsvorschrift.


  • "mal abgesehen davon, das neben den HK/Wasserkosten auch die meisten anderen NK nicht nach qm -wie ja im Mietvertrag vorgesehen- abgerechnet werden:"

    Und von denen möchte ich wissen, ob sie als umlegbar auf den Mieter im MV vereinbart sind, evtl. auch in einer explizit aufgeführten Rechtsvorschrift.


    Es ist so ein gelber Buch-Mietvertrag vom Verband Haus- und Grund.
    Unter Punkt 6. sind dort "beispielhaft und stichwortartig" sämtliche BK enthalten, zusätzlich mit dem Hinweis, "das zumindest die in §2 der BKV genannten Positionen umlegbar sind".
    Ich denke das ist o.k. so wie es im MV steht.

    Nur wundert mich, das entgegen dem MV diese Kosten (ohne HK) mal nach qm, mal nach Personen, mal :2 (2Fam.-Haus) berechnet werden und in der Abrechnung auch der Verteilerschlüssel mal so mal so und mal gar nicht steht.

    :confused:

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