Kautionsrückzahlung, wann?

  • Mein Problem ist Folgendes:
    Im Januar 2012 bezog meine Mutter eine Wohnung in einer "Betreuten Anlage" des DRK. Ende April mußte sie ins Pflegeheim eingewiesen werden und ich kündigte die Wohnung fristgerecht zum 31.Juli.
    Nach mehreren Anfragen(schriftlich, telefonisch und per E-Mail)wurde mir mitgeteilt, daß die Miete (Kaltmiete) noch bis zu Juli gezahlt werden sollte. Das tat ich auch.
    Die Wohnung wurde am 2.Juli ohne Mängel abgenommen, das Protokoll liegt mir vor.
    Seit diesem Zeitpunkt warte ich auf Rückzahlung der Kaution, ich werde laufend vertröstet - in den kommenden Tagen, nächste Woche usw. ...

    In der vergangenen Woche bin ich dann in einem Brief schärfer geworden und habe mit einem Anwalt gedroht.
    Welche Frist ist angemessen bezüglich der Kautionsrückzahlung?

    kybele

  • Zitat

    In der vergangenen Woche bin ich dann in einem Brief schärfer geworden und habe mit einem Anwalt gedroht.

    Und damit hast du dich unglaubwürdig und lächerlich gemacht.

    Der Vermieter kann sich mit der Rückzahlung der Kaution bis zu 6 Monate Zeit lassen. Während dieser Zeit kann er nämlich noch Forderungen aus verdeckten Schäden geltend machen. Auch kann er für die zu erwartende Nachzahlung der noch offenen Betriebskostenabrechnung einen angemessenen Betrag einbehalten.

    Mietrecht: Kautionsrückzahlung – Welche Frist gilt für den Vermieter? ? GeVestor

    Um noch einmal auf meinen Eingangssatz zurück zu kommen. Bevor man einem Vertragspartner mit einem Anwalt droht, macht man sich vorher schlau, wie die Rechtslage ist. Deine Gefühlslage spielt bei solchen Dingen keine Rolle.

  • Zitat

    Welche Frist ist angemessen bezüglich der Kautionsrückzahlung?

    Wenn die Kaution fällig ist, keine Frist.

    Aber so wie ich das lese ist die Kaution noch gar nicht fällig. Es müssen mit Sicherheit noch Betriebskostenabrechnungen erstellt werden. Und wenn da Nachzahlungen zu erwarten sind kann der VM einen Teil der Kaution dafür einbehalten. Um das prüfen und ob evtl. noch andere Ansprüche bestehen, hat der VM bis 6 Monate nach Mietende Zeit.

    Frühestens dann kann man als Mieter zumindest die Abrechnung über die Kaution fordern.

    Da haben sie etwas zu früh gedroht.

  • In der vergangenen Woche bin ich dann in einem Brief schärfer geworden und habe mit einem Anwalt gedroht.
    Welche Frist ist angemessen bezüglich der Kautionsrückzahlung?


    Drohungen kommen immer "gut"..., sind sie doch hervorragend dazu geeignet, dem Drohenden zu zeigen, wie der Hase läuft...:mad::D
    Falls der Betriebskostenabrechnungszeitraum - wie meist üblich - mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, müsstet Ihr noch äusserstenfalles bis zu vierhundertsechsundzwanzig Tage Geduld haben.:eek::p

  • Danke für eure Hilfe,
    ich hab mich nicht lächerlich oder unglaubwürdig gemacht, denn letzten Freitag ist die Kaution ganz richtig auf mein Konto überwiesen worden.

    Also danke und tschüss, Kybele

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