Mietminderung durch defekte Heizung

  • Hallo zusammen,

    am 14 September habe ich meine defekte Heizung bei meiner Wohnungsfirma (börsennotierte Wohnungsunternehmen) gemeldet.

    Eine andere Firma wurde für die Reperatur sofort beauftragt. Seit 8 Wochen hieß es bei der Reparaturfirma, dass man auf die Ersatzteile wartet.

    Bei meinen Anrufen bei der technischen Hotline ziehen sich die Mitarbeiter aus jeglicher Verantwortung und meinen, dass das Wohnungsunternehmen nichts machen könne wenn die beauftragte Firma die Ersatzteile nicht liefern könne.

    Vor Kurzem habe ich per Einschreiben nochmal beim Wohnungsunternehmen gemeldet und angefordet, so dass eine neue Heiztherme eingebaut werden sollte, wenn die Ersatzteile nicht vorhanden sind.


    Meine Frage ist, wie ich jetzt hier vorgehen sollte ? So wie ich im Internet recherchiert habe, sollte man besser von einem Anwalt unterstützt die Miete verkürzen sollte. Ich möchte aber ungern einen Anwalt beauftragen, da dass wiederum viel kostet.

    Kann man den Mietbetrag ohne Antwaltunterstützung zurück buchen ?


    Vielen Dank!


    Grüße
    Elektron

  • Zitat

    Kann man den Mietbetrag ohne Antwaltunterstützung zurück buchen ?

    Kann man. Ist aber sehr riskant. Wie wärs denn mit dem preisgünstigeren Mieterbund? Manchmal datiert dieser die Mitgliedschaft zurück, so das die 3monatige Wartezeit umgangen wird.

  • Hallo elektron,

    "am 14 September habe ich meine defekte Heizung bei meiner Wohnungsfirma (börsennotierte Wohnungsunternehmen) gemeldet."
    Ist sie also Dein Vermieter?

    "Eine andere Firma wurde für die Reperatur sofort beauftragt. Seit 8 Wochen hieß es bei der Reparaturfirma, dass man auf die Ersatzteile wartet."
    Eine von hier inzwischen leidlich bekannten Ausreden...

    "Bei meinen Anrufen bei der technischen Hotline ziehen sich die Mitarbeiter aus jeglicher Verantwortung und meinen, dass das Wohnungsunternehmen nichts machen könne wenn die beauftragte Firma die Ersatzteile nicht liefern könne."
    Auch eine von hier inzwischen leidlich bekannten Ausreden...

    "Vor Kurzem habe ich per Einschreiben nochmal beim Wohnungsunternehmen gemeldet und angefordet, so dass eine neue Heiztherme eingebaut werden sollte, wenn die Ersatzteile nicht vorhanden sind."
    Das kannst Du nicht.
    Du kannst lediglich fordern, den Fehler zeitnah zu beheben und den vertraglichen Zustand wiederherzustellen. Ich würde zudem auch noch auf § 535 BGB bezug nehmen. Und das alles per Einwurfeinschreiben.

    "Meine Frage ist, wie ich jetzt hier vorgehen sollte ?"
    Ich gab Dir hier nun Ideen, keine Rechtsberatung, denn das wäre Sache einen Fachanwalts.

    "Kann man den Mietbetrag ohne Antwaltunterstützung zurück buchen ?"
    Davon rate ich dringend ab, denn Du hast das richtige Prozedere nicht durchgeführt.

    OT-Tipp: Plenk ? Wikipedia

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