Kann der Vermieter jegliche Tierhaltung untersagen?

  • Hallo,

    wir ziehen demnächst in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (8 Mietparteien).

    Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag mit der üblichen Klausel, dass Tierhaltung von Kleintieren erlaubt ist und alle anderen Tiere (Hund, Katze, Reptilien, etc.) der Zustimmung des Vermieters bedürfen.

    Der Vermieter hat allerdings (handschriftlich) unter diese Klausel geschrieben:
    "Keinerlei Tierhaltung gestattet"

    Ich glaube zu wissen, dass dieser handschriftliche Zusatz unwirksam ist und ich mir also trotzdem z.B. einen Hamster (da ein Kleintier, das keiner Erlaubnis bedarf) anschaffen könnte ohne das der Vermieter etwas dagegen sagen könnte.

    Ich würde mir aber gerne eine Katze zulegen.
    Dazu habe ich folgende Punkte notiert:

    -Kein Kätzchen, sondern eine ältere Katze dem Tierheim, sprich sie wäre auf jeden Fall stubenrein und ruhig.

    -Eine reine Wohnungskatze, sprich kein Auslauf.

    -Wenn Schaden durch die Katze an der Mietsache entstehen sollte, würde dieser sofort beseitigt, sprich Mieter (ich) haftet dafür.

    -Bei Lärm- oder Geruchsbelästigung anderer Mietparteien, würde ich die Katze auch wieder weggeben ("Testzeit" 4-8 Wochen).


    Meine konkreten Fragen sind jetzt:

    -Kann ich mit dem Vermieter einen Zusatzvertrag zur Tierhaltung aufsetzen, in dem die oben gegebenen Punkte aufgeführt würden?

    -Wie müsste dieser dann aussehen?

    Zudem:

    -Ist die Untersagung jeglicher Tierhaltung tatsächlich unwirksam?

    -Wenn ich mir, ohne zu fragen, eine Katze (=kein Kleintier) anschaffe, welche Konsequenzen kann der Vermieter daraus ziehen? (Kündigung?)

    -Aus welchen Gründen und wie häufig darf der Vermieter in meine Wohnung?

    -Sind Katzen von Gesetz her Kleintiere oder nicht?

    Ich kenne verschiedene Urteile, weiß aber nicht wie es vom Gesetz her aussieht.

    Falls es hilft: Es geht speziell um das Saarland.

    Vielen Dank

  • Es ist eine große Anzahl von Fragen, daher die Antworten nur in Kurzform!:)

  • Hi wolfheartdeer,

    "Der Mietvertrag ist ein Standardmietvertrag mit der üblichen Klausel, dass Tierhaltung von Kleintieren erlaubt ist und alle anderen Tiere (Hund, Katze, Reptilien, etc.) der Zustimmung des Vermieters bedürfen.

    Der Vermieter hat allerdings (handschriftlich) unter diese Klausel geschrieben: "Keinerlei Tierhaltung gestattet"

    Ich glaube zu wissen, dass dieser handschriftliche Zusatz unwirksam ist"

    Es ist genau umgekehr: Formularmässige Klauseln sind eher angreifbar (bspw. Renovierungsklauseln, die jüngst vom BGH gekippt wurden).
    Der handschriftliche Zusatz ist jedoch eine Individualvereinbarung, und da bin ich mir nicht so ganz sicher, ob sie nicht doch wirksam ist.

  • Individualvereinbarung:

    Eine Individualvereinbarung liegt nur dann vor, wenn die Klausel vom Vermieter bei Vertragsschluss ernsthaft zur Disposition gestellt und dem Mieter damit Gelegenheit gegeben wurde, auf den Inhalt der Klausel Einfluss zu nehmen (BGH NJW 1988, 410). Dies setzt voraus, dass der Vermieter die näheren Umstände des Aushandelns vortragen und insbesondere darlegen muss, welche Alternativen zur Wahl gestanden haben. An dieser Beweispflicht ändert auch ein vom Mieter unterschriebener Vermerk, dass er die Klausel gelesen habe und ihm Gelegenheit zur Verhandlung hierüber gegeben wurde, nichts.

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