Hallo, ich habe folgendes problem:
ich habe eine mietminderung durchgeführt wegen gefährdung der benutzung des balkons. zur erläuterung:
ich wohne in einem wohnviertel , wo der innenhof durch mehrere blocks begrenzt ist. die wege dort sind sehr ausgefahren und schon mehrmals aufgeschottert worden. da auch im innenhof autoverkehr herrscht, (privat, versorgungsfahrzeuge, rettungsdienst usw)ist immer mit steinschlag zu rechnen. bzw ist schon erfolgt. ich wohne parterre und bin davon unmittelbar betroffen.
meinem vermieter ist der zustand bekannt (mängelanzeige) ; er weigert sich jedoch, die mietminderung zu akzeptieren und droht mit rechtlichen konsequenzen, falls ich den "mietrückstand" nicht ausgleiche. was soll ich jetzt machen ?
Mietminderung
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knaxx62 -
28. Oktober 2012 um 10:14 -
Erledigt
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Ihre Schulden bezahlen! Aus der beabsichtigten Zahlung von weniger Miete wird nichts.
Die sogenannte "Gefährdung" gehört zum allgemeinen Lebensrisiko und sind dafür selbst verantwortlich. -
ist immer mit steinschlag zu rechnen.
Vom nahe gelegenen Mont Blanc?
Ansonsten schliesse ich mich meinem Vorredner an. -
Um wieviel haben Sie denn mit welcher genauen Begründung gemindert und wieviel Monatsmieten sind Sie im Rückstand?
vorher besser informieren, wenn die Mietrückstände 2 Monatskaltmieten übersteigen kann fristlos gekündigt werden, im ggf. darauf folgenden Gerichtsverfahren wird darüber entschieden ob die Mietminderung rechtens war. Das Kostenrisiko ist erheblich.
Von Steinschlag als Mietminderungsgrund habe ich bisher auch noch nie gehört. Der Zustand der Wohnung und des Umfelds war sicherlich auch bei Ihrem Einzug schon so. Somit wäre die Mietminderung nicht rechtens.
Das zurückbehaltene Geld haben Sie für den Fall sicherlich aufgehoben oder angelegt, jetzt sollten Sie Ihre Mietschulden begleichen sonst kann es richtig teuer werden.
Sind Sie der festen Überzeugung, dass die Mietminderung rechtens ist, lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Dies hätten Sie besser schon im Vorfeld getan. -
danke für deine "qualifizierten" äußerungen. ich wollte mich allerdings nicht der lächerlichkeit preisgeben.
knaxx62 -
Hmm ich glaube kaum, dass Ihr Vermieter Einfluss auf den Zustand des Weges hat oder gehören ihm die angrenzenden Gebäude und es handelt sich um einen sogenannten 'Privatweg' - Dann allerdings hätte der normale Durchgangsverkehr dort nichts zu suchen.
Dass allerdings eine Schotterstraße eine Gefährdung bei der Balkonnutzung darstellt wage auch ich zu bezweifeln. Und wenn, dann wäre sicherlich das Ordnungsamt der zuständigen Gemeind/Stadt der bessere Ansprechpartner.
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Achherrje .. nicht die gewünschte Antwort bekommen und gleich wieder einer beleidigt.
Noch haben Sie die Möglichkeit näher auszuführen wie sie die Mietminderung genau begründet und wieviel Prozent Sie einbehalten haben.
Noch können Sie genau erläutern was genau ihre Wohnqualität mindert, an der Nutzung der Wohnung hindert und welcher Mangel bei Einzug noch nicht bestand oder ersichtlich war.
Werden Sie durch herumfliegende Steine gefährdet?
Ich habe schonmal erlebt dass eine Mietminderung durchging wegen einem "staubenden" Hof. Die Summe war aber eher gering und der einzige von 30 Mängeln der am Schluss übrig blieb. Aber nichts ist unmöglich.
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