Kündigung widersprochen

  • Hallo ich hab folgendes Problem mit meiner Vermieterin.

    Sie hatte mir die Wohnung zum 31.12.2012 gekündigt. Ich hatte eigentlich vor nach Leverkusen zu ziehen da mein (Ex)Verlobter da oben wohnt. Aber aufgrund unserer Trennung dies nun hinfällig ist. Da meine Vermieterin selber wegzieht und das gesamte Haus vermieten möchte und den neuen schon zugesagt hat das ich ausziehe.

    Da ich mich aber beim Mieterverein beraten hab lassen was mit der Kündigung nun ist wurde mir nur gesagt das die Kündigung so wie sie geschrieben ist nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und mir nahe gelegt wurde zu widersprechen was ich dann auch über den Mieterverein getan habe.

    Ich suche bereits nach einer neuen Wohnung was zurzeit leider nicht einfach ist da ich vom Jobcenter zu meinem Gehalt noch Stütze bekomme bin ich an bestimmten Preisen gebunden und die sind nicht gerade hoch und zur Zeit nichts auf dem Markt.

    Als sie mich drauf angesprochen hat ob ich nun schon was wegen einer neuen Wohnung getan hat und ich ihr leider sagen musste das ich leider noch nichts gefunden habe hat sie mir mit Anwalt gedroht. Nun droht sie mir das wenn ich nicht bis zum 31.12.2012 ausgezogen bin sie auf meine kosten Theromstate einbauen lassen will da die neuen Mieter das Heizöl selber kaufen.

    Ich muss auch sagen das wir vorher gut befreundet waren und wir uns gegenseitig geholfen hatten. Sie aber ihr privat leben mit meinem berufsleben vermischt da sie mit ihrer Familie Streit hat und ein Familienmitglied von ihr mein Vorgesetzter ist.

    So nun meine Frage kann sie einfach auf meine kosten Thermostate einbauen lassen wenn ich bis dahin noch keine Wohnungefunden habe?

    Und durch meinen Widerruf ist ja auch die Kündigung und somit die Frist unwirksam, oder?

    Ich habe nun selber die Wohnung gekündigt nur dadurch ist ja meine Frist nun nicht mehr der 31.12.2012 sondern der 31.01.2013.

    Genauso verlangt sie von mir das ich mein Fenster den ganzen Tag auf Kipp lassen soll zum Lüften. Gekipptes Fenster ist ja nicht richtiges Lüften und ich bin durch meine Arbeit bis zu 11 Std. nicht zu hause da kühlt die Wohnung bis zu 5 Grad ab. Ich mache jeden Morgen nach dem Aufstehen das Fenster ganz auf während ich mich für die Arbeit fertig mache das ist so ca. 30 Minuten und abends wenn ich nach Hause komme mache ich das Fenster nochmal für 30-60 Minuten ganz auf.

    Muss ich mir das auch von meiner Vermieterin gefallen lassen wenn ich zuhause bin das ab 8 uhr früh bis abends um 17 Uhr ihre Musik so laut ist das ich dich Bass Vibrationen spüre?

    Auf dauer zerrt das einem an den Nerven...

  • Ich muss auch noch dazu sagen das sie in ihrem Kündigungsschreiben mich darauf hingewiesen hat das ich laut GbG widerspruch einlegen kann.

    Auch hat sie ihre Kündigung gar nicht selber unterschrieben. Wenn ich was schreibe unterschreibe ich auch meinen Brief, oder?

    Ich habe auch auf der Kündigung nur mit meiner Unterschrift bestätigt das ich sie erhalten habe. Zum einen weil es schriftlich drinsteht das ich mit meiner Unterschrift den erhalt bestätigen soll und zum einem damit ich sie auch aus der Wohnung bekomme weil ohne die Unterschrift wäre sie Freiwillig nicht gegangen.


  • Nun droht sie mir das wenn ich nicht bis zum 31.12.2012 ausgezogen bin sie auf meine kosten Theromstate einbauen lassen will da die neuen Mieter das Heizöl selber kaufen.

    Der Einbau von Thermostaten hat mit einer eigenständigen Ölversorgung durch den neuen Eigentümer nichts zu tun. Diese würden nur den Verkaufswert der Wohnung erhöhen und müssen zwar den Einbau dulden, jedoch nicht auf Ihre Kosten.

    Zitat

    Und durch meinen Widerruf ist ja auch die Kündigung und somit die Frist unwirksam, oder?

    Das hatte doch bereits der Mieterverein festgestellt. Ein zusätzliches JA können Sie nicht erwarten, da das Kündigungsschreiben hier niemand kennt.

    Zitat

    Genauso verlangt sie von mir das ich mein Fenster den ganzen Tag auf Kipp lassen soll zum Lüften.
    .... ich bin durch meine Arbeit bis zu 11 Std. nicht zu hause da kühlt die Wohnung bis zu 5 Grad ab. Ich mache jeden Morgen nach dem Aufstehen das Fenster ganz auf während ich mich für die Arbeit fertig mache das ist so ca. 30 Minuten und abends wenn ich nach Hause komme mache ich das Fenster nochmal für 30-60 Minuten ganz auf.

    Die Fenster den ganzen Tag gekippt zu lassen ist eine reine Schikane der Vermieterin und brauchen das nicht zu beachten.
    Das widerspräche den allgemeinen Sicherheitsbedürfnis als auch der Minderung des Energieverbrauches als gesellschaftliches Erfordernis.

    Zitat

    Muss ich mir das auch von meiner Vermieterin gefallen lassen wenn ich zuhause bin das ab 8 uhr früh bis abends um 17 Uhr ihre Musik so laut ist das ich dich Bass Vibrationen spüre?

    Auch für Vermieter gilt Zimmerlautstärke.
    Entweder Sie versuchen auf odentlichen Wege damit Herr zu werden; als dann wären: schriftliche Abmahnung, Führung eines Lärmprotokolls, Anzeige bei der Polizei usw. oder Sie schlagen mit ebenfalls lauter Musik zurück und dann dürfen Sie gespannt sein, wie das endet.

    Zitat

    Ich muss auch noch dazu sagen das sie in ihrem Kündigungsschreiben mich darauf hingewiesen hat das ich laut GbG widerspruch einlegen kann.

    Das wäre nicht nötig gewesen.

    Zitat

    Auch hat sie ihre Kündigung gar nicht selber unterschrieben. Wenn ich was schreibe unterschreibe ich auch meinen Brief, oder?

    Wurde Ihnen schon vom Mieterverein gesagt

    Zitat

    Ich habe auch auf der Kündigung nur mit meiner Unterschrift bestätigt das ich sie erhalten habe. Zum einen weil es schriftlich drinsteht das ich mit meiner Unterschrift den erhalt bestätigen soll und zum einem damit ich sie auch aus der Wohnung bekomme weil ohne die Unterschrift wäre sie Freiwillig nicht gegangen.

    Ist rechtlich ohne Bedeutung

  • Hallo Naina,

    weil der Abend noch so früh ist, auch meinen "Senf" dazu:

    "Sie hatte mir die Wohnung zum 31.12.2012 gekündigt. ... Da meine Vermieterin selber wegzieht und das gesamte Haus vermieten möchte und den neuen schon zugesagt hat das ich ausziehe."
    Ich kann hier keinen Kündigungsgrund vermieterseits erkennen.

    "Da ich mich aber beim Mieterverein beraten hab lassen was mit der Kündigung nun ist wurde mir nur gesagt das die Kündigung so wie sie geschrieben ist nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht und mir nahe gelegt wurde zu widersprechen was ich dann auch über den Mieterverein getan habe."
    OK.

    "Ich suche bereits nach einer neuen Wohnung was zurzeit leider nicht einfach ist da ich vom Jobcenter zu meinem Gehalt noch Stütze bekomme bin ich an bestimmten Preisen gebunden und die sind nicht gerade hoch und zur Zeit nichts auf dem Markt."
    Trotzdem hast Du zum 31.01. gekündigt? Mutig, in dieser Gegend.

    "Als sie mich drauf angesprochen hat ob ich nun schon was wegen einer neuen Wohnung getan hat und ich ihr leider sagen musste das ich leider noch nichts gefunden habe..."
    Leider... falsche Sentimentalitäten.

    "hat sie mir mit Anwalt gedroht."
    Lachhaft, aber versuchen kann frau das ja mal...:D

    "Nun droht sie mir das wenn ich nicht bis zum 31.12.2012 ausgezogen bin sie auf meine kosten Theromstate einbauen lassen will da die neuen Mieter das Heizöl selber kaufen."
    Lachhaft, hat miteinander nichts zu tun.

    "Ich muss auch sagen das wir vorher gut befreundet waren und wir uns gegenseitig geholfen hatten. Sie aber ihr privat leben mit meinem berufsleben vermischt da sie mit ihrer Familie Streit hat und ein Familienmitglied von ihr mein Vorgesetzter ist."
    Die Gefahr besteht bei solchen Konstellationen immer...:mad:

    "So nun meine Frage kann sie einfach auf meine kosten Thermostate einbauen lassen wenn ich bis dahin noch keine Wohnungefunden habe?"
    Das hat miteinander garnichts zu tun. Sie kann sich auch einen Knopf an die Backe nähen...
    Lt. Heizkostenverordnung müssen die Heizkörper ohnehin mit Thermostatventilen ausgerüstet sein in einem MFH.
    Das hat mit an- oder abwesenden Bewohnern garnichts zu tun.
    Und für ausreichend Heizöl hat die VM auch zu sorgen.

    "Und durch meinen Widerruf ist ja auch die Kündigung und somit die Frist unwirksam, oder?"
    Widerrufen kannst Du bestenfalls Deine Kündigung zum 31.1. Widersprechen kannst Du bestenfalls Deiner VM Kündigung zum 31.12.
    WAS denn nun?

    "Ich habe nun selber die Wohnung gekündigt nur dadurch ist ja meine Frist nun nicht mehr der 31.12.2012 sondern der 31.01.2013."
    Aha.

    "Genauso verlangt sie von mir das ich mein Fenster den ganzen Tag auf Kipp lassen soll zum Lüften."
    Dummes Zeugs! Die Fenster Deiner Mietwohnung gehen die VM nichts an.

    "Muss ich mir das auch von meiner Vermieterin gefallen lassen wenn ich zuhause bin das ab 8 uhr früh bis abends um 17 Uhr ihre Musik so laut ist das ich dich Bass Vibrationen spüre?"
    Nein, musst Du nicht.

    "Ich muss auch noch dazu sagen das sie in ihrem Kündigungsschreiben mich darauf hingewiesen hat das ich laut GbG widerspruch einlegen kann."
    Eine Widerspruchsmöglichkeit sieht das BGB m.W. nicht vor.

    "Auch hat sie ihre Kündigung gar nicht selber unterschrieben."
    Allein dies macht die "Kündigung" von vornherein ungültig.

    "Ich habe auch auf der Kündigung nur mit meiner Unterschrift bestätigt das ich sie erhalten habe. Zum einen weil es schriftlich drinsteht das ich mit meiner Unterschrift den erhalt bestätigen soll"
    Du hast also die Kündigung nicht anerkannt, prima. Und wieso war ihre zwingend erforderliche Unterschrift nicht vorhanden?

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