Unsere Türen sind nach 5 Jahren zerkratzt und haben Gebrauchsspuren.
Muss ich die Türen reparieren und streichen lassen?
danke im voraus
Beschädigte und zerkratzte Türen
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lilagrace5 -
8. April 2010 um 20:29 -
Erledigt
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Sie schreiben selbst von Beschädigungen. Wenn es sich um solche handelt, dann müssen Sie auch den Schaden beheben oder beheben lassen. Privathaftpflichtversicherung fragen!;)
Normale Gebrauchsspuren sind mit der Mietzahlung abgedeckt.
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Welcher Art sind denn die Türen, Naturholz oder lackiert? Bei lackierten Türen gehört die Renovierung der Türen und Zargen zu den Schönheitsreparaturen.
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die Türen sind aus Holz und sind weiss gestrichen.
Das Problem ist, die sind sowas von empfindlich.
Bin mit dem Staubsaugerkabel einmal hängengeblieben und prompt fiel ein stück Holz ab.Jetzt sieht man an manchen Stellen kleine braune Holzspuren. -
Das Lackieren dieser Türen müssen Sie im Rahmen der Verpflichtung, Schönheitsreparaturen auszuführen, übernehmen. Diese Verpflichtung steht doch sicherlich in Ihrem Mietervertrag
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nein eben nicht. in unserem mietvertrag steht garnichts.
unser Mietvertrag ist nicht einmal vom Schreibwarengeschäft.
Der Vertag ist mit Schreibmaschine geschrieben und von Schönheitsreperaturen steht garnichts.
lg -
Dann müssen Sie auch keine sonst üblichen Arbeiten wie Wände weißen, Türen streichen etc. machen. Aber wenn Sie Schäden verursacht haben, die über das Maß der normalen Abnutzung hinaus gehen, dann wären Sie beim Auszug zum Schadensersatz verpflichtet.
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