Kündigung, Auszug, Renovieren, Hausverwaltung legt nur Steine in den Weg...

  • Hallo erstmal,
    ich habe gerade ein großes Problem und vielleicht kann mirhier Jemand einen Rat geben...

    Kurz zusammengefasst:

    Ich habe meine WHG fristgerecht zum 01.12. gekündigt, ziehe aber schon am 01.11. aus. Ein passender Nachmieter zum 01.11. ist gefunden.
    Mit dem Nachmieter haben wir uns darauf geeinigt, daß er die WHG komplett unrenoviert und div. Einrichtungsgegenständen (Gardinenstangen und pipapo)übernimmt und wir die Kosten für weiße Wandfarbe für alle Räume tragen.
    Das haben wir schriftlich festgehalten.

    Nun war der Nachmieter nochmal bei der Hausverwaltung, weil wir wollten das er das Schriftstück auch "abstempelt" damit er Bescheid weiß.

    Dieser sagt nun aber "so geht das nicht" und sagte die WHG müßte von mir zur Übergabe an den Nachmieter renoviert übergeben werden, anders würde er das nicht machen...

    Meine 1. Frage:
    Darf er sich da so querstellen, trotz das der Nachmieter die WHG ja unrenoviert übernehmen will und das ja auch schon schriftlich zwischen mir und dem Nachmieter festgehalten wurde?

    Meine 2. Frage:
    Wenn wir hier renovieren müssen, dann bekommen wir das def. nicht zum 01.11. hin- ich habe fristgerecht ja zum 01.12. erst gekündigt- darf ich so lange (natürlich muß ich dann die Miete für Dez. noch zahlen) noch "in der WHG bleiben" um zu renovieren?
    Der Nachmieter hat nun den Vetrag ab 01.11., es wurde aber nichts schriftlich festgehalten was besagt das ich def. zum 01.11. ausziehe.

    NACHTRAG: Der Nachmieter wäre nicht "obdachlos" wenn ich erst zum 01.12. übergebe und für ihn wäre es in dem Fall auch "ok".

    Ich hoffe, es kann mir Jemand einen Rat stellen. Die HV stellt sich auf Stur... wahrscheinlich um mich/ uns zu "ärgern", weil ich es gewagt habe mich mal beim Vermieter direkt über die HV zu beschweren wegen einiger anderer Dinge die Hier im Haus so vorliegen und wo nix unternommen wird...

    LG

    Dvana

  • Zitat

    Meine 1. Frage:
    Darf er sich da so querstellen,

    Aber ja, denn nur der Vermieter ist euer Vertragspartner, nicht der Nachmieter. Was Ihr mit letzterem ausmacht, hat euren Vermieter nicht zu interessieren.

    Zitat

    Meine 2. Frage:
    Wenn wir hier renovieren müssen, dann bekommen wir das def. nicht zum 01.11. hin- ich habe fristgerecht ja zum 01.12. erst gekündigt- darf ich so lange (natürlich muß ich dann die Miete für Dez. noch zahlen) noch "in der WHG bleiben" um zu renovieren?

    Aber sicher, denn euer Vertrag geht bis zum 30.11. (nicht 01.12.!)

    So lange könnt ihr renovieren.

    Zitat

    Die HV stellt sich auf Stur...

    Nö, tut sie nicht. Sie sorgt nur dafür, dass Verträge und Gesetze eingehalten werden. Was ist daran Sturheit?

  • Erstaml Danke für die rasche Antwort

    Naja- das "stur stellen" war ja halt darauf bezogen, daß der Nachmieter die WHG von sich aus ja unrenoviert übernehmen will. Der will halt eh farbig streichen und wir streichen sonst ja nur nochmal weiß- dann wird halt also "doppelt" gestrichen dann...
    Der Hausverwalter besteht auch weiterhin darauf, obwohl der Nachmieter ihn nochmals gebeten hat ihm die WHG unrenoviert zu überlassen und er das ja auch mit ihm nochmal schriftlich festhalten würde extra...

    Nun gut, wenn wir da nicht "drumrumkommen" müssen wir das halt im November machen.

    Vielen Dank, trotzdem würde ich mich freuen über weitere Meinungen/ Ratschläge.

  • Naja- das "stur stellen" war ja halt darauf bezogen, daß der Nachmieter ...
    ..., obwohl der Nachmieter ihn nochmals gebeten


    Ich lese immer Nachmieter...
    Du hast ausschliesslich mit Deinem Mietvertragspartner zu tun, und nicht mit Vor- oder Nachmietern.
    Auch wenn's schwerfällt das zu begreifen: Soo einfach ist das.
    Auch wenn das Haus zum 1.12. abgerissen wird, kann Dein Vermieter verlangen, dass Du am 30.11. die Mietsache vertragsgemäss zurückgibst.

  • vorallem stellt sich die Problematik, der Nachmieter sagt nachher dann er hat die Wohnung unrenoviert übernommen, dann kann er ja auch nicht beim Auszug gezwungen werden zu renovieren. Daher ist das Verhalten der HV hier völlig verständlich. Es ist schon Entgegenkommen einen Nachmieter zu akzeptieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!