Hallo erstmal,
ich habe gerade ein großes Problem und vielleicht kann mirhier Jemand einen Rat geben...
Kurz zusammengefasst:
Ich habe meine WHG fristgerecht zum 01.12. gekündigt, ziehe aber schon am 01.11. aus. Ein passender Nachmieter zum 01.11. ist gefunden.
Mit dem Nachmieter haben wir uns darauf geeinigt, daß er die WHG komplett unrenoviert und div. Einrichtungsgegenständen (Gardinenstangen und pipapo)übernimmt und wir die Kosten für weiße Wandfarbe für alle Räume tragen.
Das haben wir schriftlich festgehalten.
Nun war der Nachmieter nochmal bei der Hausverwaltung, weil wir wollten das er das Schriftstück auch "abstempelt" damit er Bescheid weiß.
Dieser sagt nun aber "so geht das nicht" und sagte die WHG müßte von mir zur Übergabe an den Nachmieter renoviert übergeben werden, anders würde er das nicht machen...
Meine 1. Frage:
Darf er sich da so querstellen, trotz das der Nachmieter die WHG ja unrenoviert übernehmen will und das ja auch schon schriftlich zwischen mir und dem Nachmieter festgehalten wurde?
Meine 2. Frage:
Wenn wir hier renovieren müssen, dann bekommen wir das def. nicht zum 01.11. hin- ich habe fristgerecht ja zum 01.12. erst gekündigt- darf ich so lange (natürlich muß ich dann die Miete für Dez. noch zahlen) noch "in der WHG bleiben" um zu renovieren?
Der Nachmieter hat nun den Vetrag ab 01.11., es wurde aber nichts schriftlich festgehalten was besagt das ich def. zum 01.11. ausziehe.
NACHTRAG: Der Nachmieter wäre nicht "obdachlos" wenn ich erst zum 01.12. übergebe und für ihn wäre es in dem Fall auch "ok".
Ich hoffe, es kann mir Jemand einen Rat stellen. Die HV stellt sich auf Stur... wahrscheinlich um mich/ uns zu "ärgern", weil ich es gewagt habe mich mal beim Vermieter direkt über die HV zu beschweren wegen einiger anderer Dinge die Hier im Haus so vorliegen und wo nix unternommen wird...
LG
Dvana