Heizkostenabrechnung / -verteilung 2 Fam.-Haus

  • Hallo Forum-Mitglieder,

    wir (meine Frau, ich und unsere 2-jährige Tochter) wohnen in einem 2 Fam.-Haus (seit 2007) als Mieter, haben im 1. OG 80qm und im DG mein Büro mit 40 qm. Im EG wohnt ein Ehepaar auf 90qm. Das Haus ist 100 Jahre alt. Die Alufenster :mad: 30 Jahre und tlw. leicht unddicht. Die Wände sind im Winter arschkalt, das das Haus nicht gedämmt ist. Dementsprechend verbrauchen wir im Haus die Heizkosten. Ansonsten ist es hier sehr schön!

    Bisher wurden die Gesamtkosten (6000,- EUR) -auch Heizung- lt. Mietvertragl. Vereinbarung nach qm und Personen aufgeteilt, auch andere Nebenkosten - oder einfach durch 2 geteilt. Mit der Nebenkostenabrechnung 2011 taucht nun erstmals auch unsere Tochter als 3. Person mit auf, was sich für uns natürlich negativ auf die Kostenhöhe auswirkt.

    Es gibt für die Öl-Heizung keine Verbrauchserfassung (gab es nie) wie Ablesegeräte etc.
    Man muß dazu sagen, das die Mieter im EG -beide Rentner- wie irre die Heizung aufdrehen und im Hemdchen da sitzen und wir nach Möglichkeit sehr auf den niedrigen Verbrauch bedacht sind und die Heizungen entsprechend regulieren. (Die können ja heizen wie sie wollen, nur bitte nicht -wie bei dieser Verteilung- auf unsere Kosten! Wir sollen jetzt 600 EUR mehr als die zahlen)

    Hinzu kommmen andere Fehler in der NKA, aber die sind ein anderes Thema.

    nun meine Fragen:

    1.
    ist der Vermieter gemäß Heizkostenverordnung nicht verpflichtet, den Verbrauch zu ermitteln und entsprechende Technik anzubringen ? Ein RA bei eine Anwalts-Hotline gab mir telef. die Auskunft, der Vermieter könne nicht zur Modernisierung verpflicht werden. (welche Grundlage?)
    Aber die HKV gibt hier doch eigentlich entgegengesetzt ganz klare Vorgaben.

    2.
    die Mieter im EG haben eine ca. 30 qm große Garage und eine Toilette auf dem Flur, in der ebenfalls ein Heizkörper betrieben wird, die aber in der qm Berechnung gar nicht auftauchen.
    Muß das nicht auch einbezogen werden ?

    Herzlichen Dank für Infos und Antworten

  • Zitat

    Ein RA bei eine Anwalts-Hotline gab mir telef. die Auskunft, der Vermieter könne nicht zur Modernisierung verpflicht werden.

    Bist du sicher, dass das ein Anwalt und nicht ein Call-Center-Agent einer Flirt-Hotline war?

    Gehe am besten zu einem Anwalt für Mietrecht. Den findest du in den Gelben Seiten.

  • zu 1.

    da der Vermieter nicht in der 2. Wohnung wohnt gilt hier die Heizkostenverordnung

    - § 2 Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen

    Außer bei Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, gehen die Vorschriften dieser Verordnung rechtsgeschäftlichen Bestimmungen vor.

    eventuell kommt

    - § 11 Ausnahmen

    (1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden

    1. auf Räume,

    a. in Gebäuden, die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh/m2 a aufweisen,

    b. bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können oder;

    in Frage

    denn die Kosten für die Erfassung können unverhältnismäßig hoch sein .. rechnen Sie mal locker mit mehreren Hundert Euro im Jahr für die Erfassung.

    Ansonsten gilt, gemietet wie gesehen. Der Anwalt hat Recht, der VM kann nicht zu Modernisierung gezwungen werden, höchstens aber auch nicht sicher zur Erfassung, siehe Ausnahmeregelung oben.

    Eigentlich rechnet man Heizung nach qm oder Verbrauch ab, die Abrechnung nach Personen ist unüblich. Es gilt aber was im MV vereinbart wurde.

  • Maßgebend ist die Heizkostenverordnung. Ich werde diese aber für Sie nicht lesen, weil ich denke, das Sie dazu Manns genug sind.

    Danke für Ihre Antwort.

    Ich habe die HKV sehr wohl gelesen, da ich aber kein Fachmann bin, kann ich die Bestimmungen dort nicht mit unseren Fall einordnen.

    Darum ja meine Anfrage hier.

    Wie man an den 3 Antworten sieht (Danke an alle) sind aber bereits bei 3 Antworten 3 verschiedene Einschätzungen vorhanden.

    mh.

    Die Ableseröhrchen, sind die denn so teuer ? Kann man die nicht auch selbst ablesen ?

    Hat noch jemand ein Antwort zu meiner eingangs gestellten 2. Frage ?

  • Hat noch jemand ein Antwort zu meiner eingangs gestellten 2. Frage ?


    Ja, ich ... würde überlegen, ob ich hier wohnen bleiben wollte; es sei denn, die Nettomiete sei sehhr günstig.
    Keine Frage, die HK sind natürlich nach der HKVO abzurechnen, die Ölvorratsstände würde ich mir stets notieren.

  • Ja, ich ... würde überlegen, ob ich hier wohnen bleiben wollte; es sei denn, die Nettomiete sei sehhr günstig.
    Keine Frage, die HK sind natürlich nach der HKVO abzurechnen, die Ölvorratsstände würde ich mir stets notieren.

    Hallo Berny,

    danke für Ihre Antwort.

    Das überlege ich mir ja auch, falls sich die Situation nicht ändern läßt, nur, hilft diese Überlegung hier nicht wirklich weiter.

    Wir wohnen eigentlich sehr schön.
    Es gilt halt nur, die vorhandenen Probleme mit den NK-Abrechnungen gemeinsam mit dem Vermieter zu erörtern, offen und ohne Streitigkeiten zu beseitigen.

    Darum frage ich hier in dem Forum nach dem rechtlichen Standpunkt, damit ich bei dem anstehenden Gespräch nicht mit falschen Fakten "glänze". :rolleyes:

    vielen Dank für die Antworten

  • Zitat

    Die Ableseröhrchen, sind die denn so teuer ? Kann man die nicht auch selbst ablesen ?

    Teuer sind die nicht, aber die Abrechnung ist komplex, dass ist was für Spezialisten. Es ist ja nicht mit den Geräten getan, die Größe des Heizkörpers und einige andere Faktoren spielen da auch noch eine Rolle.
    Dass ist was für Spezialisten.

    ggf. würde ich ausrechnen ob mit qm besser gefahren wird und schauen was der MV dazu sagt. Es empfiehlt sich immer mit dem VM sachlich die Thematik zu besprechen, vielleicht findet ihr eine einvernehmliche Lösung.

  • Danke nochmal.

    Die (hoffentlich) einvernehmliche Besprechenung mit dem VM ist geplant für Mitte November.

    Der Termin beim meinem Anwalt verlief überraschend, da er in einer 100.000 Einwohner Stadt auch den VM als Klienten hat. :eek:

    Er hat mir aber nach kurzer Einsicht in den Mietvertrag und die letzten 2 Abrechnungen bestätigt:
    - Abrechnungen tlw. falsch und damit unwirksam
    - es besteht Verpflichtung zur verbrauchsabh. Abrechnung der HeizK.
    für alles Weitere müsste ich einen anderen Anwalt konsultieren.

    o.k. nun will ich aber erst einmal den Termin mit unseren VM abwarten, hoffentlich wird das nicht nowendig.

    Noch einmal die Frage zu der 30qm Garage unserer Mitbewohner:
    Da bullert nun die Heizung, genauso wie im Hausflur und in deren Flur-WC, taucht aber in keiner qm-Berechnung auf.

    Wie sähe für Euch hier eine vernünftige Regelung aus ?
    (Dieses Thema hatte ich mit dem RA nicht mehr besprochen)

    Danke für euer Antworten

  • Eine geheizte Garage ist imho nicht mehr zeitgemäß, genauso wie die Heizung im Treppenhaus. Da sollten die Heizkörper entfernt werden.
    Aber der Knackpunkt ist denke ich die Pflicht zur verbrauchsorientierten Abrechnung, darüber denke ich lässt sich genug Druck aufbauen.
    Ob Sie diese wirklich wollen, denn dass wären sicher auch 200 bis 300 Euro im Jahr Mehrkosten, sollte man dann überdenken wenn final die Karten des Vermieters auf dem Tisch liegen.

  • Tacheles:

    "Er hat mir aber nach kurzer Einsicht in den Mietvertrag und die letzten 2 Abrechnungen bestätigt:
    - Abrechnungen tlw. falsch und damit unwirksam
    - es besteht Verpflichtung zur verbrauchsabh. Abrechnung der HeizK.
    Noch einmal die Frage zu der 30qm Garage unserer Mitbewohner:
    Da bullert nun die Heizung, genauso wie im Hausflur und in deren Flur-WC, taucht aber in keiner qm-Berechnung auf."
    Vier Gründe, weshalb die HeizkAbr. ungültig ist.

    "Wie sähe für Euch hier eine vernünftige Regelung aus ?"
    Abrechnung gem. HeizkVO Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

  • Tacheles:

    "Er hat mir aber nach kurzer Einsicht in den Mietvertrag und die letzten 2 Abrechnungen bestätigt:
    - Abrechnungen tlw. falsch und damit unwirksam
    - es besteht Verpflichtung zur verbrauchsabh. Abrechnung der HeizK.
    Noch einmal die Frage zu der 30qm Garage unserer Mitbewohner:
    Da bullert nun die Heizung, genauso wie im Hausflur und in deren Flur-WC, taucht aber in keiner qm-Berechnung auf."
    Vier Gründe, weshalb die HeizkAbr. ungültig ist.

    "Wie sähe für Euch hier eine vernünftige Regelung aus ?"
    Abrechnung gem. HeizkVO Heizkostenverordnung - Gesetze und Verordnungen erläutert bei Techem

    Sehr geehrter Herr Berny,

    ich kann hier keine Antwort auf meine Frage oder ihre Hilfe erkennen.
    In der von Ihnen gelinkten Heizkostenverordnung kann ich keine Antwort auf meine Frage finden. Ich habe mir das auch durchgelesen - oder steh' ich da grad auf'm Schlauch?

    Sie als "erfahrener Nutzer" können mir das vielleicht näher erläutern ?

    Was meinen Sie mit: "Vier Gründe, weshalb die HeizkAbr. ungültig ist"
    Ich verstehe jetzt gerade den Zusammenhang nicht.

    Helfen sie mir doch mal auf die Sprünge ... :)

  • Was meinen Sie mit: "Vier Gründe, weshalb die HeizkAbr. ungültig ist"


    1. Verpflichtung zur verbrauchsabh. Abrechnung der HeizK.
    2. 30qm Garage unserer Mitbewohner nicht berücksichtigt.
    3. Heizkörper im Flur-WC nicht berücksichtigt.
    4. HK im Hausflur nicht berücksichtigt. Hier gibt es aber eine Ausnahmemöglichkeit: Wenn das ein allgemein für alle Mieter zugänglicher Flur ist, kann auf die Anbringung eines HKV incl. der Flur-Fläche in der Abrechnung verzichtet werden, denn dann wird seine Heizenergie automatisch prozentual auf die anderen HKVs verteilt. Das macht man oft in Treppenhäusern mit fest eingestellten Thermostatventilen.

  • bezügl. der Verteilung würde ich jetzt dem VM folgendes vorschlagen:

    Anbringung von Heizkostenverteilern (HKV) an ALLE Heizkörper im Haus.
    (vorzugsweise elektronische mit 2 Fühlern, mit oder ohne Funkübertragung laß ich mal außen vor)

    bei mir:
    - 4 Stk. im DG
    - 5 Stk. im OG

    Mitbewohner:
    - 7 Stk. Wohnung im EG
    - 1 Stk. im WC Hausflur EG
    - 1 Stk. in der Garage

    Gemeinschaftlich:
    - 1 Stk. im Hausflur im EG

    Abrechnung mit 70 % nach Verbrauch durch Auswertung der jew. HKV und 30% nach Wohnfläche, wobei die Garage und das WC im Flur als Fläche den Mitbewohnern zugerechnet wird und der HK im Flur prozentual dem jew. Verbrauch der beiden Parteien zugeordnet wird.

    Was vergessen ?


    P.S.
    ich weiß, das die Anbringung / Miete der HKV und Ablesung oder Auswertung durch einen Messdienst zusätzlich Geld kostet, aber aufgrund unseres Heizverhaltens und das unserer Mitbewohner, werden wir da nicht drum herum kommen. Leider.
    Nur ein kurzes Beispiel:
    Wir haben letzte Woche mit beiden in einer netten Runde (!) das Thema besprochen. (Insgesamt 3600 EUR Heizkosten jährlich)
    Die fahren gestern für 1 Woche in ein Ferienhaus und lassen in der Wohnung und in der Garage die Heizung voll an. Können sie ja - aber bitte nicht mehr auf unsere Kosten. Wie sonst sollte man denen eine sparendere Nutzung nahebringen, als über den Geldbeutel ...

  • Hi Tacheles,

    ich ändere Deinen Text direkt etwas ab:

    bezügl. der Verteilung würde ich jetzt dem VM folgendes vorschlagen:
    Abschluss eines Vertrags bei einem lokalen Anbieter (Branchenbuch etc.).
    Anbringung von Heizkostenverteilern (HKV) an allen 18 Heizkörpern in den 2 Wohnungen (elektronische mit 2 Fühlern mit Funkübertragung.

    bei mir:
    - 4 Stk. im DG
    - 5 Stk. im OG

    Mitbewohner:
    - 7 Stk. Wohnung im EG
    - 1 Stk. im WC Hausflur EG
    - 1 Stk. in der Garage

    1 Stk. im Hausflur im EG mit Festthermostat.

    Abrechnung mit 70 % nach Verbrauch durch Auswertung der jew. HKV und 30% nach Wohnfläche, (ist sowieso Vorschrift gem. § 7 HKVO) wobei die Garage und das WC im Flur als Fläche den Mitbewohnern zugerechnet wird und der HK im Flur nicht berücksichtigt wird (und dadurch automatisch prozentual dem jew. Verbrauch der beiden Parteien hinzugerechnet wird.
    --------------------------------
    Mein vermietetes MFH hat ebenfalls 18 FunkHKV. Die Anbringung kostete rund 40€, die Jahreskosten sind 206€ (nur Heizung, keine Warmwasserbereitung), welche automatisch und auch prozentual auf die Nutzer aufgeteilt werden (alles total easy).

  • zu diesem Thema würde mich aber nun noch Folgendes interessieren.

    Da die gesamten Abrechnungen der NK wegen fehlender UND falscher Verteilerschlüssel, z.B. der HK, von 2009 - 2011 insgesamt unwirksam sind, kann man diese, nachdem ich das erst jetzt in Erfahrung gebracht habe, noch nachträglich reklamieren ?

    Der Vermieter hätte ja z.B. seit 2009 zu 70/30 % die HK abrechnen müssen.
    Ich gehe mal davon aus, das ihm diese gesetzl. Regelung bekannt sein müsste.

    Da die Abrechnung nun aber nicht entsprechend der Gesetzeslage abgerechnet wurde, kann ich das rückwirkend verlangen ?

    Die Nachzahlungen 2009 und 2010 habe ich natürlich bereits bezahlt, o.k., aber seinerzeit -unwissend- nicht reklamiert.

    Mich interessiert nun, gibt es für solche Fälle eine gesetzl. Rechtsgrundlage ?

    Danke für Eure Informationen

  • "Da die gesamten Abrechnungen der NK wegen fehlender UND falscher Verteilerschlüssel, z.B. der HK, von 2009 - 2011 insgesamt unwirksam sind, kann man diese, nachdem ich das erst jetzt in Erfahrung gebracht habe, noch nachträglich reklamieren ?"
    Ob diese Abrechnungen posthum reklamiert werden können, bezweifele ich, denn die evtl. Nachzahlungen wurden damals wohl nicht unter Vorbehalt geleistet.
    Kannst ja mal interessehalber die 30/70er Schlüssel einsetzen um zu sehen, ob Du dann günstiger abgeschnitten hättest.
    Für wichtiger halte ich es jetzt, dass Du Deinen VM überzeugst, die HK korrekt zu ermitteln bzw. ermitteln zu lassen, da Du sonst entweder Nachzahlungen b.a.w. verweigern, zumindest aber die in Rechnung gestellten HK um 15% reduzieren könntest.

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