Hallo, ich bin neu im Forum und habe zwei Probleme:
1. Ich habe seit dem 15.10 eine Wohnung gemietet, wollte am 16. einziehen und musste erfahren, dass der Vormieter noch nicht alle Möbel aus der Wohnung geräumt hat. Der Vermieter kann mich also noch nicht einziehen lassen. Ersatzweise bietet er an, in einem Zimmer in seiner Wohnung (er wohnt über "meiner" Wohnung) zu übernachten, was ich jetzt notgedrungen (Studiumsbeginn) auch 2 Nächte getan habe.
Mir ist klar, dass ich theoretisch ins Hotel gehen könnte und der Vermieter für alle Kosten aufkommen müsste. Da ich aber das Mietverhältnis nicht gleich so beginnen will, habe ich jetzt vor, die Miete (zur Not pro Tag) erst ab dem Moment zu überweisen, wo ich auch tatsächlich einziehen kann. Genauso bekommt der auch erst die Kaution, wenn ich tatsächlich drin bin.
So wie ich das verstanden habe, kann der Vormieter das Zeug vermutlich erst nächstes Wochenende holen; ich sehe das jetzt so, dass der Vermieter Geld, das er haben will, gefälligst vom Vormieter zu holen hat und froh sein kann, dass ich ihn nicht wegen Vertragsbruch verklage.
Kann ich das so machen oder muss ich mich irgendwie absichern? ich habe einen gültigen Mietvertrag ab 15.10.2012, insofern ist das, was gerade passiert, an sich Vertragsbruch, liege ich da richtig? Könnte ich theoretisch Zugang zur Wohnung verlangen und dem Vermieter das Zeug vom Vormieter einfach vor den Latz knallen? Wie würdet Ihr vorgehen?
2. Ist mein Vermieter offenbar ein wenig geistig umnachtet, da er meinte in den Mietvertrag Klauseln wie
- Rauchverbot auf dem gesamten Grundstück (was die Terasse einschließen würde)
- Hausschuhpflicht ab Haustür, d.h. da, wo er nach oben geht und ich nach unten - allerdings habe ich noch einen seperaten Eingang
unterbringen zu müssen.
Hier meine Frage: Sehe ich das richtig, wenn ich glaube, dass der sich seine Klauseln getrost an den Hut stecken kann? Das ist doch mein Lebensraum! Ich habe den Vertrag unterschrieben in der Annahme, dass der sich verklausulieren kann wie er lustig ist so lange das nicht rechtens ist.
Fazit: Wäre die Wohnsituation aufgrund der äußeren Faktoren (Unistadt, Studienbeginn) nicht so prekär, hätte ich da nie unterschrieben, aber in der Not frisst der Teufel Fliegen.
Danke schon mal für die Hilfe!
PS: Es gab schon eine Schlüsselübergabe, allerdings für den Schlüssel, der zur Wohnung des Vermieters passt - ich habe sicher gestellt, dass er nicht auf die gemietete Wohnung passt und ein Foto vom Schlüssel gemacht, auf dem die Schlüsselnummer sichtbar ist - reicht das als Beweis, dass mir die Wohnung _nicht_ übergeben wurde?