Halloo Leute,
da ich und meine Familie etwas durcheinander sind und uns fragen stellen, nachdem wir ein schreiben von KWG bekommen haben, wollte ich mich mal hier Regestrieren und hoffe eine Antwort zu bekommen ![]()
Also, wir haben ein Schreiben bekommen, ich zitiere;
''Sehr geehrter Herr XxX,
mit Bescheid vom XX.XX.2010 habe ich Ihnen ALG 2 nach dem SGB 2 bewilligt. Wie Sie der Berechnung aus dem Bescheid entnehmen können, habe ich dabei für Ihre Wohnung eine Bruttokaltmiete in der tatsächlichen Höhe von zurzeit 608,70€ zuzüglich Heizkosten berücksichtigt. Nach § 22 SGB 2 kann diese Miete nur vorübergehend akzeptiert werden, da sie zu hoch ist.
In Ihrem Haushalt wohnen 4 Personen. Nach dem geltenden Mietobergrenzen kann ich bei dieser Personenzahl eine Bruttokaltmiete von 508,30€ anerkennen.''
Ich glaub das reicht vom Text, der rest dürfte uninteressant sein ![]()
So, wir sind etwas verwirrt, weil wir wissen jetzt nicht, welche Wohnungen wir suchen sollen.
Was heisst denn Bruttokaltmiete? Müssen wir uns jetzt ganz normal eine Wohnung mit einer Kaltmiete von 508,30€ suchen? Wenn ja, wie hoch darf denn die Warmmiete sein?
Ich versteh das alles nicht..(Schleswig-Holstein, Landeshauptstadt)