Nebenkostenabrechnung im Abrechnungszeitraum

  • Hallo, meine erste Anfrage!
    Ich soll den VM meine Auffasung beweisen, dass Erhöhungen der
    Betriebsnebenkosten im laufenden Rechnungsjahr erst im Folgejahr abgerechnet werden "dürfen". Nach Auskunft des hiesigen MV wären
    NK-Erhöhungen in 2012 erst mit der Betriebskostenabrechnung 2012
    zu zahlen. Der VM hat aber eine Mieterhöhung bereits jetzt dafür vorgenommen.
    Danke für eine Antwort elbmann

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieterverein diese Aussage gemacht hat.

    Schau mal hier unter Anpassung der Vorauszahlungen

    Mieterverein: Abrechnung

    Es macht keinen Sinn und ist auch für Sie ungünstig, die Erhöhung erst im darauf folgenden Jahr vorzunehmen. Woher haben Sie denn diese Auffassung?

    Wenn Sie die Abrechnung erhalten, dies kann ja bereits im Januar 2012 für 2011 geschehen, dann ist die Erhöhung oder Absenkung der Vorauszahlungen zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der BK Abrechnung vorzunehmen.
    Also Januar die Abrechnung, ab März neue BK Vorauszahlung.

    So interpretiere ich als Nichtjurist den § 560 BGB.

    § 560 BGB Veränderungen von Betriebskosten - dejure.org

    Sollte ich falsch liegen und der Artikel 2 bezieht sich nur auf Betriebskostenpauschale, dann ist in Artikel 4 ausgeführt

    Zitat


    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    somit wäre die angepasste Nebenkostenvorauszahlung mit Erklärung fällig.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Mieterverein diese Aussage gemacht hat oder Sie haben etwas falsch verstanden.

    Schau mal hier unter Anpassung der Vorauszahlungen

    Mieterverein: Abrechnung

    Über die Betriebskosten wird natürlich erst nach Ablauf des Abrechnungszeitraums über die Vorauszahlungen und auch die Anpassung im nächsten Jahr "abgerechnet". Somit ist die Aussage richtig, aber falsch interpretiert.

    Es macht keinen Sinn und ist auch für Sie ungünstig, die Erhöhung erst im darauf folgenden Jahr vorzunehmen. Woher haben Sie denn diese Auffassung?

    Wenn Sie die Abrechnung erhalten, dies kann ja bereits im Januar 2012 für 2011 geschehen, dann ist die Erhöhung oder Absenkung der Vorauszahlungen zum Beginn des übernächsten Monats nach Zugang der BK Abrechnung vorzunehmen.
    Also Januar die Abrechnung, ab März neue BK Vorauszahlung.

    So interpretiere ich als Nichtjurist den § 560 BGB.

    Sollte ich falsch liegen und der Artikel 2 bezieht sich nur auf Betriebskostenpauschale, dann ist in Artikel 4 ausgeführt

    Zitat


    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

    somit wäre die angepasste Nebenkostenvorauszahlung mit Erklärung fällig.

    Noch eine Frage, handelt es sich um eine Betriebskostenpauschale oder eine Betriebskostenvorauszahlung?

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (12. Oktober 2012 um 12:29)

  • elbmann:

    "Ich soll den VM meine Auffasung beweisen, dass Erhöhungen der
    Betriebsnebenkosten im laufenden Rechnungsjahr erst im Folgejahr abgerechnet werden "dürfen"."
    Dürfen oder können? Wenn im Laufe 2012 die (bspw.) Energiekosten steigen, können die (Gesamt-)betriebskosten 2012 sowieso erst mit der in 2013 zu erstellenden BK_ABr. 2012 definiert werden.

    "Nach Auskunft des hiesigen MV wären NK-Erhöhungen in 2012 erst mit der Betriebskostenabrechnung 2012 zu zahlen."
    Meine Antweort: w.o.

    "Der VM hat aber eine Mieterhöhung bereits jetzt dafür vorgenommen."
    Halte ich für ein Gerücht.

  • Hallo und Danke an Vermieter,
    nun der Fakt: im Juli 11 wurde für die Endsignale in der Antenne-anlage (Telecolb.) eine in dem Fall neue Betriebskostenstelle in der Pauschalen eingeführt und mit der Abrechnung 2010/2011 im Juli sofort abkassiert. Ab September 12 gab es nun eine Mieterhöhung
    um diese Kosten der NK-Pauschale anzugleichen.
    Nach Ihren Darlegungen wäre das nun doch i.O?
    Grüße elbmann

  • Hallo und Danke an Vermieter,
    nun der Fakt: im Juli 11 wurde für die Endsignale in der Antenne-anlage (Telecolb.) eine in dem Fall neue Betriebskostenstelle in der Pauschalen eingeführt und mit der Abrechnung 2010/2011 im Juli sofort abkassiert. Ab September 12 gab es nun eine Mieterhöhung
    um diese Kosten der NK-Pauschale anzugleichen.
    Nach Ihren Darlegungen wäre das nun doch i.O?
    Grüße elbmann


    Vermieter: Besonders viel begriffen hat er wohl nicht...:mad:

  • Dass ist eine ganz andere Fragestellung wie im Ursprungsposting zu erwarten. Es kommt darauf an was im MV aufgeführt ist.
    Steht dort was von Betriebskostenverordnung?

    Betriebskostenverordnung § 2 Position 17

    Sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1,
    die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

    Daher umlegbar imho.

    Wer solls denn sonst zahlen? Sie schauen doch Fernsehen, wenn ich richtig verstanden habe was für Betriebskosten das sind.
    Etwas anderes wäre es, wenn die Betriebskosten durch Entscheidung des VM entstehen, sprich die Position kommt nicht durch Gesetz oder Kosten von Dritten zustande sondern der VM entscheidet sich, den Garten jetzt von einer Firma machen zu lassen und dadurch entstehen Mehrkosten.

    So meine Sicht der Dinge, wie gesagt nur meine Meinung.

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