Haustierhltung, bitte um Hilfe!!!

  • Hallo... ich habe ein großen Problem und hoffe, dass mir jemand helfen kann!
    Also, wir haben eine Katze. Im Mietvertrag steht, dass wir keine Tiere haben dürfen, aber wir haben unseren Vermieter überredet und nun hat er es uns erlaubt. Aber nun machen die anderen Mieter Stress. Sie meinen, wenn wir die Katze nicht loswerden, dann wird irgendeine Hausversammlung (!!!) von der wir noch nie was gehört haben, obwohl wir schon seit 6 Jahren in der Wohnung leben, uns aus der Wohnung schmeißen!!! Die Katze kann unmöglich jemanden stören. Sie ist immer drin und nur ab und zu auf dem Balkon, aber das nie allein. Wir wohnen im Erdgeschoss, also stören wir keinen unter uns. Sie ist nie laut, das einzige was sie tut ist aus dem Fenster gucken!!!!!
    Haben die anderen Mieter wirklich das Recht uns die Katze zu verbieten, wenn unser Vermieter uns sie erlaubt hat?? Alle Wohnungen sind privat.
    Bitte, antwortet schnell… sie war unser Wunschkätzchen und es würde keiner von uns übers Herz bringen sie abzugeben!
    Danke!

  • naja.. das man keine Tiere halten kann.. überhaupt keine. Aber der Vermieter hat es doch erlaubt.. ist doch seine Wohnung, und er kann machen was er will... die Nachbarn sind einfach nur alt und haben sonst nichts besseres zu tun..

  • BGH-Urteil vom 14. 11.2007 – VIII ZR 340/06. Kleintiere dürfen vom Mieter immer in der Mietwohnung gehalten werden. Zu den Kleintieren gehören aber nicht Katzen!

    Aber dieses Urteil bestätigt immerhin, wie auch einige andere Urteile, dass im Mietvertrag die Tierhaltung nicht total ausgeschlossen sein darf.

    Sollte die Tierhaltung komplett ausgeschlossen sein, so ist dies ein unwirksames Verbot, dass diese ganze Klausel unwirksam werden lässt.

    Der Vermieter muss nun dem Katzenhalter nachweisen, dass eine konkrete Störung durch die Katze erfolgt.

    Sollten noch andere Katzenhalter im Mietobjekt wohnen, dann ist der Vermieter nicht mehr in der Lage ein einzelnes Verbot auszusprechen.

    Was die anderen Mieter betrifft, so würde ich ganz ruhig abwarten, was die netten Mitmenschen beschließen. Dieser Beschluss wäre für die Katz, denn der Vermieter ist das Maß aller Dinge und Ihr Mietvertrag. Wobei natürlich auch mündliche Absprachen rechtliche Gültigkeit besitzen.

  • Der Fragesteller schreibt nur verklausuliert, dass er in einer vermieteten Eigentumswohnung wohnt.

    Und hier sieht es etwas anders aus, denn wenn die Mehrheit der Eigentümer einen Beschluss fasst, hat sich der Vermieter zu beugen.

  • Ja, ich vermute dass auch, bin aber nicht darauf eingegangen, weil es für das Mietverhältnis keine Rolle spielt.

    Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann auf den Mieter keinen Einfluss nehmen, sondern nur auf den Vermieter(Eigentümer)!

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