Mietfortzahlung bei Tod des Mieters durch das Amt??

  • wie lange muss das Grundsicherungsamt die Wohnung weiterzahlen wenn der Mieter verstorben und die Angehörigen die Wohnung noch nicht sofort räumen können???

  • Tod des Mieters durch das Amt?

    Gehen Sie zur Kripo!

    Fragen Sie beim Amt nach.
    Hatte den Fall noch nicht, aber imho zahlt das Amt für Tote garnicht mehr.
    Es treten die Erben ein, gibt es keine Erben oder die schlagen das Erbe aus, wird ein Nachlassverwalter bestimmt.
    Für die Erben gilt die gesetzliche Kündigungsfrist für die Wohnung.
    Versuchen Sie mit dem Vermieter zu sprechen ob Sie früher rauskommen, aber wenn Sie Pech haben uns sind selbst nicht bedürftig dürfen Sie als Erbe/n die Miete noch 3 Monate berappen + Schäden + Renovierung ggf.

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