Guten Abend,
bei meiner Frage dreht es sich um die Pflichten des Mieters nach dem Auszug.
Wir haben 14 Jahre in unserer Mietwohnung gewohnt. Wir haben selbst Parkett legen lassen. Im Mietvertrag von 1998 stand, dass wir den Boden legen und die Gesellschaft einen kleinen Betrag pro qm2 dazu gibt. Die Parkettlegung wurde in einem extra Schreiben von der Gesellschaft genehmigt und darin wurde festgelegt, dass wir das Parkett abschleifen müssen.
Vor ein paar Monaten wurde die Wohnung an eine Privatperson verkauft, die selbst in der Wohnung wohnen möchte und nun von uns verlangt, dass wir das Parkett auf unsere Kosten abschleifen lassen, "weil es so im Mietvertrag steht".
Nun hat sich die Rechtslage ja wohl geändert und eigentlich müssten wir, wenn ich richtig informiert bin, das Parkett nicht abschleifen. Allerdings steht das Parkettabschleifen in dem Sinne ja nicht direkt im Mietvertrag, sondern in einem extra Schreiben.
Meine erste Frage lautet, ob wir für die Kosten für das Abschleifen aufkommen müssen.
Meine zweite Frage lautet, ob man die Kosten, falls wir zahlen müssen, nicht aufrechnen kann. Früher wurde für das was man in die Wohnung eingebaut hat ein Abstand gezahlt. Ist das heutzutage noch üblich? Könnte man die Aufwertung der Wohnung durch den Einbau von Parkett zumindest teilweise gegen das Abschleifen aufrechnen? Es sind noch weitere Einbauten, durch die die Wohnung eine Aufwertung erfahren hat durch uns getätigt worden, wie z.B. das Fliesen von Bad und Küche, Einbau eines Sicherheitsschlosses, Kellersichtschutz und Einbruchschutz, auf Maß angefertigte Rollos im Schlafzimmer usw.
Aber bekommt man heutzutage überhaupt noch Abstand für diese Einbauten?
Und eine dritte Frage habe ich auch noch. Hat jemand das Parkettabschleifen schon mal selbst übernommen und wenn ja, ist es eine Arbeit die ein Laie durchführen könnte?
Vielen Dank schon mal für die Befassung mit unserem Problem.
Gruß
Oktober