Zustimmungsverweigerung Mieterhöhung

  • bedingt die Verweigerung der Zustimmung zu einer gesetzlich korrekten Mieterhöhung die Kündigung des Mietverhältnisses?
    Also, ich habe ein Mieterhöhungsschreiben erhalten,welches seitens des Vermieters absolut in Ordnung ist bezüglich Höhe der Miete, Kappungsgrenze, anpassung an Mietspiegel etc.
    Trotzdem möchte ichaus persönlichen Gründen nicht zustimmen und möchte wissen ob dadurch automatisch mein Vermieter berechtigt ist mir zu kündigen ohne vorher die neue Mieterhöhung einzuklagen????

    Kennt sich da jemand aus??

    Grüße bvm

    Einmal editiert, zuletzt von bvm (3. Oktober 2012 um 16:27)

  • Zitat

    bedingt die Verweigerung der Zustimmung zu einer gesetzlich korrekten Mieterhöhung die Kündigung des Mietverhältnisses?

    Ja. Entweder seitens des Mieters weil er die höhere Miete nicht zahlen will. Oder spätestens wenn ein nicht unerheblicher Teil der Miete offen ist, seitens des Vermieters. Zuvor wird der Vermieter sicher die Zustimmung zur Mieterhöhung einklagen.

  • Zitat

    und wenn doch mit welcher Frist ??

    Mit keiner sofern ein Betrag in Höhe von 2 MM erreicht ist.

    Worum genau geht es denn? Wenn Dir die Wohnung zu teuer ist/wird lehne die Mieterhöhung ab, such eine preiswertere, kündige und gut ist.

  • Mit keiner sofern ein Betrag in Höhe von 2 MM erreicht ist.


    Und dies erst nach einem verlorenen Prozess, den der VM gegen den M augestrengt hat.
    Also, eine Kündigung nach Zustimmungsverweigerung ist nicht möglich.

  • der VM hat 3 Monate Zeit die Zustimmung einzuklagen, tut er dass nicht ist die Erhöhung, wenn der Mieter nicht zustimmt, auch nicht rechtskräftig, somit auch nicht zu zahlen und kann nicht eine Kündigung begründen.

    Der Mieter hat ein Sonderkündigungsrecht, die Mieterhöhung tritt dann auch nicht in Kraft aber der Mieter muss ausziehen.

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