Bitte gucken: Auflistung Nebenkostenabrechnung 2011

  • Könnt Ihr bitte noch mal Euren Sachverstand walten lassen :

    Nebenkostenabrechnung 2011 :
    210,70 Euro.

    Warmmiete: 273 Euro (43 qm, Sozialer Wohnungsbau).

    Ihr Anteil für den Abrechnungszeitraum:
    1.290,70 Euro.

    Ihre Betriebskosten-Vorauszahlungen für
    den Abrechnungszeitraum:
    720 Euro.

    Ihre Heizkosten-Vorauszahlungen für
    den Abrechnungszeitraum:
    360 Euro.

    IHRE NACHZAHLUNG : 210,70 Euro.

    -----------------------------------

    Ihre neue monatl. Betriebskosten-Vorauszahlung beträgt:
    75,00 Euro.

    Ihre neue monatl. Heizkosten-Vorauszahlung beträgt:
    40 Euro.

    Miete: 183 Euro.

    Ihre neue monatliche Zahlung ab dem nächsten Monat beträgt:
    298 Euro.


    Warum steht da "Miete: 183 Euro?".

    Bleibt das dabei, dass diese 298 Euro keine Mieterhöhung sind, sondern der neue monatliche Betriebskosten-/Heizkostenbetrag ?

    Danke für die Beratung.

    Gruß, Silberfischchen_2012

  • Doch.
    Bin halt nur so unwissentlich misstrauisch mit den ganzen Beträgen. :D


    Mit etwas Mathekenntnissen kommen auch blonde Silberfischlein besser durch's Leben...:)

  • Mit etwas Mathekenntnissen kommen auch blonde Silberfischlein besser durch's Leben...:)


    Das Thema "Nebenkostenabrechnung" hat mit normal bürgerlichen Mathekenntnissen wenig zu tun.

    Vor allem dann, wenn man wie ich von 2010 auf 2011 einen Mehrbetrag an Heizkosten von 163 Euro aufgebrummt bekommen hat und für ein 43 Quadratmeter großes Mauseloch 210 Euro Nebenkosten 2011 zu bezahlen hat und darauf bezogen einen monatlichen Neubetrag an Vorauszahlung der Heiz- und Betrienskosten von 298 Euro erhalten hat.

  • Inzwischen bin ich durch einen Anruf bei "meiner" Immobilienverwaltung "restlos" aufgeklärt worden, dass es sich bei den 298 Euro um eine Mieterhöhung handelt. :(
    Diesbezüglich hat man das ja in diesem Forum anders gesehen.

  • Wenn Du aufmerksam gelesen haben solltest, kann eine Mieterhöhung nicht so aus heiterem Himmel mit der Abrechnung erklärt werden.

    auch eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung ist rein rechtlich eine Mieterhöhung. Aber ein Sonderfall.

    Nochmal zusammenfassend:

    Eine Mieterhöhung muss erklärt und begründet werden, schriftlich.
    Danach steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu und Du hast 2 Monate Zeit der Mieterhöhung zuzustimmen oder nicht.
    Tust Du es nicht muss der Vermieter KLAGEN.
    Dann prüft ein Richter ob die Mieterhöhung gerechtfertigt ist.
    Du kannst der Mieterhöhung auch widersprechen.

    Die einzig mögliche Mieterhöhung in deinem Fall wäre eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete. Diese müsste dann aber nachgewiesen werden, z.B. über Vergleichswohnungen oder Mietspiegel.

    Also wenn es eine Mieterhöhung die nicht die Nebenkostenvorauszahlung betrifft sein sollte und Du hast ihr nicht zugestimmt, versucht die Verwaltung Dich über den Tisch zu ziehen.

    Da aber keine Fakten wirklich bekannt sind solltest Du einen Mieterverein oder einen Anwalt mit dem Fachgebiet Mietrecht mit ALLEN Unterlagen und MV aufsuchen und Dich beraten lassen. Denn wir können hier nur in der trüben Suppe der Informationen fischen, die Du uns brockenweise zuwirfst und dass hat keinen Sinn.

    Mieterhöhung

    Bitte aufmerksam durchlesen, da steht eigentlich alles drin.

  • Silberfischchen_2012:

    "... für ein 43 Quadratmeter großes Mauseloch 210 Euro Nebenkosten 2011 zu bezahlen hat."
    Bitte nicht die Adresse verraten, sonst haste ab heute Nachmittag hundert Mietinteressenten vor der Tür stehen.

    "Inzwischen bin ich durch einen Anruf bei "meiner" Immobilienverwaltung "restlos" aufgeklärt worden, dass es sich bei den 298 Euro um eine Mieterhöhung handelt."
    Selten so gelacht.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. Oktober 2012 um 13:19)

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