Erstattung Guthaben Energieabrechnung

  • Gibt es eine Frist, in der der Vermieter ein Guthaben aus der Energieabrechnung erstatten muss?

    Anfang März (Erstellungsdatum 5.3.) habe ich die Energieabrechnung für den Zeitraum 7/08-6/09 erhalten mit einem Guthaben von knapp 200€.

    Ich habe das Schreiben erst am 21.3. gesehen, da ich die Wohnung zum 31.3. gekündigt habe, schon seit Anfang Februar in einer anderen Stadt wohne und der Nachsendeantrag hier nicht gewirkt hat.

    Am 22.3. habe ich dann direkt beim Vermieter angerufen, da mir das Guthaben weder überwiesen wurde (es bestand keine Einzugsermächtigung) noch es die Möglichkeit gab das mit der nächsten Miete zu verrechnen.

    Als Antwort bekam ich, dass die zuständige Sachbearbeiterin gerade im Stress wäre wegen Urlaubsvertretung und ich doch auf die Endabrechnung warten könnte. Das habe ich nicht eingesehen, da der Zeitraum ja nicht in die Endabrechnung fällt und ihr bis heute Zeit gegeben, um die Überweisung zu veranlassen.

    Natürlich war das Geld heute nicht auf meinem Konto, so dass ich wieder angerufen habe. Die Dame wurde dieses Mal schon fast sauer, weil ich es gewagt habe zu fragen, wann ich das Geld kriege. Ich habe ihr noch mal Zeit gegeben bis zum 16.4. und andernfalls mit rechtlichen Schritten gedroht.

    Kann mir hier jemand einen Tipp geben? Danke :)

  • Nach diesem Urteil hat ein Mieter Anspruch auf sofortige Auszahlung des Guthabens:

    Zitat

    Der Anspruch auf Auszahlung eines Guthabens ist mit Erteilung der Nebenkostenabrechnung fällig (z.B. BGH, Urteil vom 9.3.2005, Az. VIII ZR 57/04, S. 10)


    Der Mieter könnte schriftlich eine Zahlungsfrist von ca. 14 Tagen nennen und gleichzeitig die Einleitung des Mahnverfahrens androhen.
    Mehr kann man nicht tun.;)

  • Gibt es eine Frist, in der der Vermieter ein Guthaben aus der Energieabrechnung erstatten muss?

    Pardon, Madame,
    Energieabrechnungen erteilt das EVU(EnergieVersorgungsUnternehmen) grundsätzlich seinem Kunden.
    Betriebs- bzw. Nebenkosten-Abrechnungen erteilt grundsätzlich der Vermieter seinem Mieter.
    Worum handelt es sich denn nun hier?

  • Dann muss auch der Vermieter, dem Sie die Nebenkostenvorauszahlung mitsamt der Miete bezahlt haben, die Gutschrift vornehmen. Aber wenn Sie bei der restlichen Nebenkostenabrechnung kein Guthaben zu erwarten haben, dann kann Ihr Exvermieter eine Aufrechnung vornehmen. Und für diese Abrechnung hat er tatsächlich noch Zeit bis Ende Juni 2010.

    Sie müssen also tatsächlich warten, bis die komplette Abrechnung fertig ist.

  • Würde der Mietvertrag aber noch laufen, hätte ich das Guthaben mit der April-Miete verrechnen dürfen bzw. hätte im Falle einer Einzugsermächtigung das Geld auf mein Konto überwiesen bekommen.

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