Innerhalb von 2 Jahren die 2. Mieterhöhung

  • Hallo, Zusammen !

    2009 war die letzte Mieterhöhung.

    43 qm warm, Sozialer Wohnungsbau, Dachgeschosswohnung.

    Nun erwischt es mich wieder.

    Von 273 Euro auf 298 Euro ab nächsten Monat. :eek:

    Nebst 210 Euro Nachzahlung für Nebenkosten 2011.

    Entschuldigt bitte, wenn das eine dumme Frage ist:

    Ist das erlaubt/rechtens, innerhalb von nur 2 Jahren zwei Mieterhöhungen?

    Für 2010 habe ich schlappe 47 Euro nachzahlen müssen.

    Davor irgendwas mit 100 Euro.

    Vielen Dank für die Beratung und die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Silberfischchen_2012

  • Kurz und gut:
    Die Nachzahlung bei den Betriebskosten ist keine Mieterhöhung.
    Hierbei handelt es sich um diverse Betriebskosten sowie Verbrauchskosten, welche für den Unterhalt und den Betrieb der Wohnanlage zu leisten sind.

    Der Zeitraum der letzten Mieterhöhung würde also 3 Jahre betragen und ist demnach rechtens.
    Ausführliches lesen Sie auf dieser Web-seite ganz oben links unter MIETE

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (1. Oktober 2012 um 18:59)

  • Für mich hört sich dass auch nach einer Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung an. Dies ist keine Mieterhöhung sondern einfach eine Anpassung der Vorauszahlungen an den persönlichen Verbrauch.

    Ansonsten müsste die Mieterhöhung begründet sein, z.B. Anpassung an Vergleichsmiete, Modernisierung.... daher auch meine Frage in dem 2. Thread den Du eröffnet hast.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!