Falsche Abrechnung - Bemägelt - Fristen?

  • Hallo alle zusammen!

    Ich bin im Sep. 10 in meine jetzige Wohnung gezogen. Ein Jahr später erhielt ich eine NK-Abrechnung über den Zeitraum Sep.10 bis Ende Dez. 10.
    Diese Abrechnung war inhaltlich Falsch: Posten wurden mit nicht im Mietvertrag angegebenen Schlüsseln aufgeteilt. Ich habe die damals geforderte Nachzahlung unter Vorbehalt getätigt und dann einen Monat lang mit dem Vermieter gestritten dass die Abrechnung jedoch falsch ist. Dies hat dazu geführt, dass meine Nachzahlung eigentlich nicht hätte getätigt werden müssen. Er hat das dann zum Ende eingesehen und sagte: das wird dann geändert.

    Jetzt ist Oktober 12 und ich habe seit Okt 11 nichts mehr vom Vermieter gehört. Ich habe auch kein Geld zurückerhalten.

    Mal davon abgesehen, dass er dieses Jahr also bereits einen Monat zu spät ist... Was kann ich tun um:
    1. Mein Geld zurück zu bekommen?
    2. Was kann ich machen, weil er dieses Jahr zu spät dran ist?

    Danke im Voraus!

  • Zitat

    1. Mein Geld zurück zu bekommen?

    Da können Sie ihn auffordern zu zahlen oder nehmen Sie einen Anwalt zu Hilfe


    Zitat

    2. Was kann ich machen, weil er dieses Jahr zu spät dran ist?

    Wenn Sie damit die Abrechnung für das Kalenderjahr 2011 = Abrechnungsjahr meinen, müssen Sie sich noch bis zum letzten Dezembertag 2012 gedulden.

  • Hat der Vermieter denn eine Frist bis wann er die alte (erste) Abrechnung mir korrigiert zusenden muss?


    Wenn der strittige Betrag feststeht, würde ich ihn mit 14-tägiger Zahlungsfrist einfordern.

  • Hallo fanatictentacle,
    die Antwort und Tipps zur ersten Frage haben Sie schon erhalten. Zur zweiten Fragen kann ich Ihnen folgendes mitteilen.
    Wenn Ihr Vermieter den Abrechnungszeitraum (12 Monate) nicht eigehalten hat, so kann er bei einer verspäteten Abrechnung von Ihnen keine Nachzahlung mehr verlangen. Wenn aber die Verpätung nicht vom Vermieter kommt, dann aber hat er die Möglichkeit noch. Es muss plausible und nachvollziehbar dargelegt werden.

    Sie aber haben das Recht auf eine Auszahlung Ihres (wenn vorhanden) Guthaben und auf die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung.

    Tipp. Wenn Sie nach einer gewissen Zeit den Vermieter schriftlich auffordern die Beko Abrechnung zu erstellen und dieser auch nach der zweiten Aufforderung trotzt Frist nicht nachkommt, kann das ein Fall für einen Rechtsanwalt oder Mieterschutzbund werden.
    Denn einfach die zukünftigen Beko Vorauszahlung einbehalten, bedarf ein wenig Fachwissen um die Dauer, Art und Weise rechtmäßig zu beachten.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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