Hallo,
folgender Sachverhalt:
Vormieter hat eine abgehangene Decke (so ineinander geschobene Holzplatten) im Flur der Altbau Wohnung installiert. Diese aber nur an das angebrachte Holzbalkengerüst geklebt und nicht sachgerecht befestigt. Nun hatte sich eine Verbindung gelöst, weil ein Teil der Holzplatten sich vom Holzgerüst gelöst hatte und hing leicht herunter.
Habe mich telefonisch bei der hausverwaltung gemeldet. Diese hatten Handwerker vorbei geschickt, die das reparieren sollten. Der Handwerker meinte, er wird da nichts dran machen, dass ist zu gefährlich und kann jederzeit herunterkrachen. Das muss alles runter. Handwerker sollte der Hausverwaltung einen Kostenvoranschlag machen und mit der Hausverwaltung wurde vereinbart, dass dort eine Gipsdecke rankommt. Nun hat sie sich natürlich nicht mehr gemeldet, da wahrscheinlich der Kostenvoranschlag zu teuer ist. Die Handwerker haben die Holzplatten provisorisch mit Schrauben am Holzgerüst befestigt. Meinten, auf lange Dauer kann das so aber nicht bleiben.
Wollte nun schriftlich dazu auffordern, habe shcon meine Erfahrung mit Ihnen gemacht, dass sie erst nach Aufforderung etwas tun. Z.B. Ersetzung unterdimensionierter Heizkörper, Reperaturen etc.
Gibt es irgendwelche Gesetze oder Gerichtsurteile, dass den Vermieter dazzu verpflichtet, solche unsicheren Installationen zu beseitigen, da die Mieter dadurch gefährdet sind? Dann würde ich diese bei meinem Schreiben mit aufnehmen.
Danke und Grüße
Christian