nebenkostenabrechnung

  • was für ne nachforderung vermieter?


    Hi Nici,

    wie ich Dir schonmal (leider vergeblich?) versuchte zu erklären, kann deutliche Ausdrucksweise das Leben ungemein erleichtern.
    Worauf bezieht sich Deine Frage?

    Zum Beispiel die Verwendung der Zitatfunktion, s.o.

  • ja ich habe zweimal Nachforderung etwas missverständlich verwendet

    Also Nachforderung kann er nicht mehr fordern wenn er z.B. was an der Abrechnung von 2010 ändert und dann jetzt noch von Dir haben will.

    Ergab die Abrechnung von 2010 fristgerecht in 2011 aber dass Du z.B. 250 Euro nachzahlen musst, dies aber bisher nicht getan hast, dann ist dass noch nicht verjährt.

    Hast Du aber z.B. 50 Euro nachbezahlt oder was zurückbekommen und jetzt kommt der VM und meint in 2010 hättest Du aber noch 200 Euro mehr bezahlen müssen, dass geht dann nicht mehr.

  • die nachbarin meintedas wäre so richtig wie errs gemacht hat mit dem 8x134 euro

    die lvr rechnet halt 12 monate und das tut der vm nicht

    vermieter wie gesagt in 2011 also letztes jahr haben wir 80 euro zurück bekommen

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