Rat bei Künfigung einer Mietwohnung

  • Hallo,

    habe ein Problem mit meiner früheren Vermieterin.

    Am 28.08.2012 habe ich meine Mietwohnung per Einschreiben zum 30.11.2012 (3 Monate Kündigungsfrist) gekündigt. Ca. 10 Tage später kam das Einschreiben zurück, da Empfänger nicht erreichbar war und auch nicht das Anschreiben bei der Post abgeholt hat. Daraufhin habe ich nochmals die Kündigung per Einschreiben abgeschickt. Jetzt eben erhalte ich eine E-Mail von der Vermieterin, in der Sie meint, dass das Mietverhältnis erst zum 31.12.2012 endet, da Sie die Kündigung erst am 14.09.2012 erhalten hat.

    Da kann ich ja nichts dafür, wenn Sie nicht auf das erste Einschreiben reagiert, oder?

    Was kann ich Ihr am besten Antworten?

  • Zitat

    Was kann ich Ihr am besten Antworten?

    Am besten garnichts. Dein Mietvertrag endet am 31.12., damit hat deine Vermieterin völlig Recht.

    Das Thema Einschreiben haben wir hier regelmäßig, darum habe ich keine Lust, es wieder zu erklären. Deine Kündigung muss in den Geschäftsbereich deiner Vermieterin gelangen und das ist nicht geschehen. Also musst du einen Monat länger Miete bezahlen.

  • Zitat

    Was kann ich Ihr am besten Antworten?

    Am besten garnichts. Dein Mietvertrag endet am 31.12., damit hat deine Vermieterin völlig Recht.

    Das Thema Einschreiben haben wir hier regelmäßig, darum habe ich keine Lust, es wieder zu erklären. Deine Kündigung muss in den Geschäftsbereich deiner Vermieterin gelangen und das ist nicht geschehen. Also musst du einen Monat länger Miete bezahlen.

  • Deine Vermieterin hat Recht. Die Kündigung hat sie nicht erreicht, weil du ein Einschreiben geschickt hast, dass sie unterschreiben musste. Ein einfaches Einwurfeinschreiben hätte in diesem Fall ausgereicht.

  • Zitat

    Da kann ich ja nichts dafür, wenn Sie nicht auf das erste Einschreiben reagiert, oder?

    In gewisser weise schon. Einschreiben + Rückschein, wenn auch gerne als rechtssichere Zustellungsart angepriesen, hat den Nachteil das der Empfänger den Empfang quittieren bzw. das Schreiben von der Post abholen muß. Zu beidem ist niemand verpflichtet.

    Da die Vermieterin erst am 14.9. und nicht am spätestens 4.9. (3. Werktag)von der Kündigung Kenntnis nehmen konnte, beginnt die K-Frist erst mit Oktober und endet am 31. Dezember.

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