Unbegründete Zahlungsrückstände

  • Guten Tag,

    mein Freund und ich haben folgendes Problem.

    Wir waren vom 08.09. - 22.09. im Urlaub und als wir gestern wieder kamen, hatten wir einen für uns schockierenden Brief im Briefkasten. Der Absender ist eine Anwaltskanzlei und diese fordert im Namen unseres Vermieters die Bezahlung von Zahlungsrückständen in Höhe von 775,74Euro. Im Brief steht weder eine Begründung, noch irgendeine Erklärung.

    Wir haben jeden Monat pünktlich unsere Miete bezahlt, wir können uns dieses Schreiben bzw. diese "Rückstände" überhaupt nicht erklären!
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
    Kann das einfach nur ein Verwaltungsfehler sein?

    Wir wissen nicht weiter..

    Liebe Grüße

  • Vielen Dank für die konstruktiven Antworten.

    Es hätte ja einfach sein können, dass jemand schonmal einen ähnlichen Fall erlebt hat etc. Wir sind Studenten und diese 800Euro würden mein ganzes Geld für wichtige Exkursionen rauben, man kann sich vielleicht in so einem Fall einfach mal nutzlose Kommentare sparen.

    Natürlich rufen wir morgen bei der Verwaltung an! Aber dennoch würde es beruhigen etwas Hilfreiches zu lesen...

  • Ich lach mich wech!

    Gerade bei Studenten (Abitur?) dürfte man voraussetzen, dass etwas Grips vorhanden ist. Was nützt dir die Mitteilung eines Users, dass er mit seinem Vermieter etwas ähnliches erlebt hat.

    Mit Sicherheit habt ihr nicht den gleichen Vermieter und schon ist das Erlebte nicht vergleichbar. Oder glaubst du, dass alle Vermieter gleich sind?

  • hm so viel ich es noch weiß muss erst mahnung vorliegen von dem vermieter . und er sollte es nachweisen können das die monatsmieten nicht eingegangen sind. Aber habt ihr den keine nachweise darüber das es bezahlt wurde ?

  • Zitat

    hm so viel ich es noch weiß muss erst mahnung vorliegen von dem vermieter

    Mietzahlungen müssen nicht angemahnt werden.

    Zitat

    und er sollte es nachweisen können das die monatsmieten nicht eingegangen sind.

    Und wie bitte?

  • Also wir haben jetzt bereits die Quittungen und Kontoauszüge von den Mietüberweisungen rausgesucht. Da kann es sich nur um ein Missverständnis handeln..

    Ich habe auch schon mehrfach gelesen, dass der Mieter nicht verpflichtet ist Details rauszurücken. Aber ich bezahle keine 800Euro für Mietrückstände, die ich ja jeden Monat bereits bezahlt habe. :confused:

    Die Nebenkostenabrechnung kommt doch auch nicht über einen Anwalt?!

  • Zitat

    dass der Mieter nicht verpflichtet ist Details rauszurücken

    In welchem Groschenroman hast du diesen Unsinn denn gelesen? Tatsache ist doch, dass die Miete eine "Bringeschuld" ist und immer noch der Mieter beweisen muss, dass er sie "gebracht" hat.

    Aber warte doch ab, was morgen der Anwalt oder Vermieter sagt, woher diese Summe stammt. Könnte es vielleicht sein, dass die Betriebskostennachzahlung noch offen ist?

  • Zitat


    Ich habe auch schon mehrfach gelesen, dass der Mieter nicht verpflichtet ist Details rauszurücken.

    Ist er natürlich nicht. Dann muß er aber zahlen, fertisch oder wird er mit Zahlungsforderungen/Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid/Zwangsvollstreckung/Kontopfändung usw. usw. "belästigt".

    Denn nicht der Vermieter muß nachweisen das nicht gezahlt wurde (wie auch), sondern der Mieter muß nachweisen das er gezahlt hat.

    Zitat

    Die Nebenkostenabrechnung kommt doch auch nicht über einen Anwalt?!

    Nö, aber eine evtl. Forderung über nicht gezahlte Nachforderungen aus NK-Abrechnungen.


    Zitat

    Also wir haben jetzt bereits die Quittungen und Kontoauszüge von den Mietüberweisungen rausgesucht. Da kann es sich nur um ein Missverständnis handeln..

    Na dann morgen damit zur Verwaltung gehen bzw. Kopien der Belege hinschicken.

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