Was ist wenn die Hausverwalterin die Abnahme verläßt ohne ein Protokoll da zu lassen?
Sie kam nämlich jetzt schon zum zweiten mal und verlangte jetzt ganz andere Dinge. Was können wir tun?
Haben darauf hin versucht sie anzurufen und das Protokoll von ihr zu bekommen, da uns dazu geraten worden ist. Sie legte auf, sagte vorher noch das wir das Protokoll nicht bekämen.
Wohnungsabnahme
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Wohnung -
1. April 2010 um 16:05 -
Erledigt
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Also, mir würde das mit Sicherheit nicht passieren. Die Hausverwalterin würde nicht eher die Wohnung verlassen können, bis ich ein unterschriebenes Protokoll in Händen hätte.
Es passiert immer nur das, was man zulässt!
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Also, mir würde das mit Sicherheit nicht passieren. Die Hausverwalterin würde nicht eher die Wohnung verlassen können, bis ich ein unterschriebenes Protokoll in Händen hätte.
Es passiert immer nur das, was man zulässt!... und was lehrt uns das?: Nie ohne Zeugen hingehen!
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Also, die Beiträge der Vorschreiber verstehe ich jetzt nicht ganz???

Es ist doch rechtlich überhaupt nicht erforderlich, dass ein Protokoll erstellt wird.
Wenn die Vermieterin die Übergabe der Wohnung verlässt, dann wird die Übergabe ohne sie trotzdem weiter durchgeführt. Es wird, möglichst unter Zeugen, der Wohnungszustand beschrieben und durch Fotos dokumentiert. Das heißt, sie selbst erstellen sich eine schriftliche Unterlage/Protokoll. Anschließend wird die Wohnung verschlossen und die Schlüssel, auch unter Zeugen, der Verwaltung/Vermieterin übergeben. Schäden die sie selbst verursacht haben und auch mögliche Schönheitsreparaturen sollten allerdings vorher erledigt worden sein. Gehen Sie dabei strikt nach Mietvertrag vor.
Frohe Ostern
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