Hallo Leute, unser Vermieter will einen Großteil der Kaution einbehalten. Wir möchten versuchen mit ihm eine außergerichtliche Einigung zu finden. Was ist aber, wenn er diese verweigert und wir einen Rechtsanwalt nehmen müssen? Ist unser Angebot zur Einigung dann bindend oder schädlich, wenn die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben wird?
Wie bindend ist eine außergerichtliche Einigung wg. Kaution?
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Ginalina -
21. September 2012 um 12:50 -
Erledigt
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Zitat
Ist unser Angebot zur Einigung dann bindend oder schädlich, wenn die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben wird?
Wenn sich der Anwalt mit dem "Gegner" in Verbindung setzt, wird er ihm wohl auch zuerst einen Vorschlag in Güte machen, bevor er den Weg vors Gericht wählt.
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Ist unser Angebot zur Einigung dann bindend oder schädlich, wenn die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben wird?Ein Angebot ist nie bindend, auch durch keinen Rechtsanwalt.
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Ginalina:
"unser Vermieter will einen Großteil der Kaution einbehalten. Wir möchten versuchen mit ihm eine außergerichtliche Einigung zu finden."
Bleibt für Euch zu hoffen, dass Eure Forderung rechtlich wasserdicht ist."Was ist aber, wenn er diese verweigert und wir einen Rechtsanwalt nehmen müssen?"
Müsst Ihr noch lange nicht. Ich würde erst einen Mahnbescheid beantragen und dann, wenn diese Sache erfolglos bleibt, einen Fachanwalt beauftragen."Ist unser Angebot zur Einigung dann bindend oder schädlich, wenn die Angelegenheit an einen Rechtsanwalt übergeben wird?"
Der Anwalt kann und wird dann wohl (s)eine neuere Forderung definieren.
Aber niemand hält Euch davon ab, auf Eure Kosten eine Beratung beim RA zu buchen. -
Danke für Euere Beiträge!
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mit welcher Begründung einen Mahnbescheid.
Wenn gegenüber dem Mieter die Schadensersatzforderungen erklärt wurden und von der Kaution in Abzug gebracht wurden (wofür die Kaution ja vorgesehen ist) dann besteht imho ja kein gerechtfertigter Grund für die Erstellung eines Mahnbescheids, da die Forderung ja umstritten ist und wenn auch ggf. nur zum Teil birgt dies das Risiko auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
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mit welcher Begründung einen Mahnbescheid.
Wenn gegenüber dem Mieter die Schadensersatzforderungen erklärt wurden und von der Kaution in Abzug gebracht wurden (wofür die Kaution ja vorgesehen ist) dann besteht imho ja kein gerechtfertigter Grund für die Erstellung eines Mahnbescheids, da die Forderung ja umstritten ist und wenn auch ggf. nur zum Teil birgt dies das Risiko auf den Gerichtskosten sitzen zu bleiben.
Ein Risiko besteht ja immer...
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