Nachmieter unerwünscht

  • Hallo,

    meine Schwester hat folgendes Problem:

    vor zwei Wochen in ein neues Zimmer eingezogen, jetzt einen Platz für nächsten Monat im Studentenwohnheim bekommen. Will nach 2 Wochen aus der Wohnung jetzt wieder raus. Nachmieter gibt es in Münster wie Sand am Meer, super viele Leute sind verzweifelt am Suchen. Sie wird auf jeden Fall ins Wohnheim ziehen, der Vermieter setllt sich jetzt allerdings quer. Untermiete ist verboten, er würde max eine Monatsmiete entgegen kommen, d.h. sie soll 2 Monatsmieten zahlen und das Zimmer soll 3 Monate lang leerstehen, obwohl doch so viele noch suchen... Begründung: so viel Verwaltungsaufwandt, sprich es geht nur um einen neuen Vertragsabschluss, Nachmietering, Umzug usw. würde alles unter den jungen Leuten geklärt werden.

    Jetzt mal ne ganz banale Frage: Kommt man da juristisch oder trickmäßig irgendwie raus? Ne fristlose Kündigung provozieren? Einfach nen Untermieter ins Boot holen? Lärmbelästigung spielt dabei auch noch ne Rolle, da das Zimmer nebenan sowie einige weitere im haus renoviert werden und man sich tagsüber nur mit Ohrstöpseln im Zimmer aufhalten kann. Das soll sich bis Ende Oktober wohl auch nicht ändern..

    Vielen Dank für eure Ideen !!

    LG:)

  • Juristisch gibt es nur die Möglichkeit eine Vereinbarung mit dem anderen Vertragspartner zwecks einer kürzeren Kündigungszeit zu erzielen.
    Tricks hierzu gibt es, außer Vertragsbruch, keine.
    Eine angemietete Wohnung ist keine Wegwerfwindel oder kann bei Nichtgefallen nicht einfach zurückgegeben werden.

  • Meinem Vorredner schliesse ich mich an. Deine Schwester hat natürlich (auch) die Möglichkeit, jetzt den Mietvertrag fristgerecht zum 31.12. zu kündigen.
    Es soll auch schon Fälle gegeben haben, dass diskutierfreudige Studenten so lange herumdiskutiert haben, dass zwischenzeitlich eine Kündigungsfrist abgelaufen war und der Mietvertrag sich automatisch um einen Monat verlängerte.:D

  • Hallo noone123,
    erst einmal sollte man folgendes bedenken: Pacta sunt servanda! Vertrag ist Vertrag.
    Es gibt mehrere Gründe für eine fristlose Kündigung von Seiten des Vermieters. Das kann für die Mieter aber nach "hinten" losgehen. Insbesondere dann, wenn der Vermieter z.B. Schadensersatz fordert, ausstehende Zinsen, erhöhter Kostenaufwand etc. Und dann besteht die Möglichkeit den Namen des vertragsuntreuen Mietern auf der sog. Schwarzen Liste für Vermieter wieder zu finden. Das macht eine Neuanmietung in Zukunft nicht unbedingt einfacher.
    Tipp: Ein sachliches Gespräch kann oftmals Wunder wirken.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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