Hallo zusammen,
die Hausverwaltung hat bei mir im Dezember 2009 und Januar 2010 vergessen, die Miete abzubuchen. Ich selber hatte auf den Fehler nicht aufmerksam gemacht. Nun habe ich heute einen Brief erhalten, dass die Hausverwaltung die Miete der beiden Monate nun im April und Mai nachträglich abbuchen will.
Meine Frage wäre nun, ob es generell eine Verfallfrist von Mietansprüchen gibt? In meinem Mietvertrag steht leider nichts von einer Ausschlussfrist....
Danke für euren Rat.
Gruß