Keller-Tausch?

  • Hallo,
    ich schreibe erst mal "nur" die Eckdaten, da alles, was schon passiert ist, hier zu lange wäre:

    Wir sind vor 12 Jahren in einem 3-Familienhaus vom EG in den 1. Stock gezogen (Wohnung kleiner). Damals war der Vermieter einverstanden (mündlich), dass wir den Kellerraum nicht wechseln müssen. Im Mietvertrag steht nur: Keller-Raum (Anteil).
    Nach nun 12 Jahren ohne Probleme besteht der Mieter im EG auf den (etwas größeren) Kellerraum.

    Nach einer Sanierung der Kellerräume (mit Auslagerung) läßt uns der Vermieter nun schon 2 Monate nicht mehr in den Keller und der Verdacht liegt nahe, dass der EG-Mieter einfach seine Sachen hineinstellt, wenn der Keller irgendwann fertiggestellt ist.

    Es ist schwer zu schreiben da von Psychoterror bis Verleumdung schon alles mögliche von Vermieter und EG-Mieter passiert ist.

    Daher im Moment erst mal die Frage, wie man sich verhalten soll, wenn der Keller einfach in "Beschlag" genommen wird (Hausfriedensbruch?). Wir haben schon viel des Friedens willen erduldet aber jetzt ist Schluß!

    Schon mal besten Dank

    Flieger

  • Wo ist denn jetzt das Problem? Für mich heißt es, dass zu der größeren Wohnung auch der größere Keller gehört. Oder sehe ich das mal wieder aus der falschen Richtung?

    Da meiner Meinung nach solche Nachbarstreitereien im Mietrecht nicht behandelt werden, muss man wohl Klage einreichen, um zu wissen, wie ein Gericht diese Sache beurteilt.

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