Vermieter droht mit Polizei

  • Hallo Leute ...

    Bin neu hier und hoffe ich poste das hier ins Richtige Forum und hoffe auf eure Hilfe ::::

    Folgendes:

    Wir sind hier im Dorf ein 7 Familien Haus mit 4 Kindern , über die sich er Vermieter immer wieder mal aufregt .
    Die sollen jetzt den Sockel / Wand des Hauses mit Kreide bemahlt haben worauf hin der Vermieter jetzt total aufs ganze geht und beim nächsten male die Polizei einschalten will ...

    Frage : Darf er das??? Soll ich mich an Anwalt / Mieterverein und co. wenden ???

    Was kann ich tun

    : Der hinweis der im Flur hängt habe ich angehängt !!!!


    DANKE

  • Darf er. Anzeige, gegen wen auch immer, wegen Sachbeschädigung.

    Nebenbei, den Namen des Vermieters hättest Du nicht veröffentlichen dürfen.

    Ok ,,,Danke für die Infos ,,,,Das bild habe ich abgeändert

    Kann man da von Moral uns so ein Kram sprechen ?

    Ausserdem hat sich die Vermieterin mit niemanden unterhalten bezüglich der Kinder .
    Wir stehen mit den Mietern im guten Verhältnis und die sagen alle , das sie der Vermieter nich drauf angesprochen hat . Weis nicht ob das relevant ist

    Gruß:)

    3 Mal editiert, zuletzt von stonesour (18. September 2012 um 09:44)

  • Zitat

    Frage : Darf er das??? Soll ich mich an Anwalt / Mieterverein und co. wenden ???

    Ja er wendet sich ja in dem Aushang an "Liebe Eltern" und nicht an "Familie Stonesour"

    Was soll der Mieterverein da für Sie tun?
    Ein Mimimi Schreiben aufsetzen, unsere Kinder tun sowas nicht, wir verbitten uns diese Unterstellungen, bis sie dann erwischt werden? Wenn Sie Geld zuviel haben, bitte.

    Sorgen Sie doch einfach dafür dass IHRE Kinder die Hauswand nicht mit Kreide bemalen, dazu eignet sich ein Gehweg oder Straße besser, wobei Kreide ja im Regelfall abwaschbar sein sollte, aber sie hat nichts an der Hauswand zu suchen.

    Der Vermieter schickt ja auch nicht seine Kinder in Ihre Wohnung um im Wohnzimmer die Wand zu bemalen.
    Da möchte ich mal Ihre Reaktion sehen.

    Klar kann man das als Vermieter anders und mit mehr Fingerspitzengefühl regeln, aber meist wird hier ja die Vorgeschichte verschwiegen und man hört nur eine Seite der Geschichte.
    Anzeigen kann der Vermieter wegen Sachbeschädigung sicherlich und wenn es Zeugen gibt könnte die Reinigung je nachdem ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde Ihnen in Rechnung gestellt werden.

    Aber dass ist ein Thema welches nicht in den Bereich Mietrecht fällt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (18. September 2012 um 11:20) aus folgendem Grund: Braindead heute...

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