Neue Hausverwaltung

  • Hallo zusammen.
    Ich hoffe ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen.
    Seit Mai 2010 wohne ich in dieser Wohnung,seit dem 01.01.2011 hat mein Vermieter nun eine Hausverwaltung eingesetzt um sich um seine Immobilien zu kümmern.Nun kam letzte Woche die Nebenkostenabrechnung für 2011.Ein Punkt darauf ist die Treppenhausreinigung.
    Dazu muss gesagt werden,dass ich eine seperaten Eingang zu meiner Wohnung,in dem Haus habe.Diese liegt auch noch im Erdgeschoss,sodass es sich lediglich um eine Stufe handelt.
    Zwar besitze ich einen Schlüssel für das "Haupthaus",aber auch nur,weil dieser gleichzeitig der Schlüssel für das Eingangstor zum Innenhof ist.
    In meinem Mietvertrag sind sämtliche Nebenkosten detailiert aufgelistet,jedoch ist dort kein Punkt zum Thema Treppenhausreinigung zu finden.Auch in der Betriebsnebenkostenabrechnung für 2010 ist kein Abrechnungspunkt dazu zu finden.
    Meine Frage nun,muss ich jetzt für 2011 eine Treppenhausreinigung zahlen?
    Danke schonmal im Voraus

    Einmal editiert, zuletzt von Joesta (17. September 2012 um 13:22)

  • Hallo,

    wo hängt Ihr Briefkasten?
    wo stehen die Mülltonnen und müssen Sie ggf. für den Zugang durch den anderen Eingang?
    Haben Sie einen Kellerraum der durch den Haupteingang erreicht wird?
    Gibt es Gemeinschaftsräume / Waschküche oder ähnliches welche durch das Treppenhaus erreichbar sind?
    Was sagt der MV dazu? Standard Betriebskostenverordnung?

    Ansonsten gilt, wenn Sie das Treppenhaus nicht in irgendeiner Form nutzen können, können Sie auch nicht mit den Kosten der Treppenhausreinigug belastet werden.

  • In meinem Mietvertrag sind sämtliche Nebenkosten detailiert aufgelistet,jedoch ist dort kein Punkt zum Thema Treppenhausreinigung zu finden.


    Ich würde der Betriebskostenabrechnung in diesem Punkt widersprechen mit der von Dir genannten Begründung und um Nennung einer Rechtsgrundlage bitten, nach der ich verpflichtet bin, die Kosten mitzutragen.

  • Hallo,

    wo hängt Ihr Briefkasten?
    wo stehen die Mülltonnen und müssen Sie ggf. für den Zugang durch den anderen Eingang?
    Haben Sie einen Kellerraum der durch den Haupteingang erreicht wird?
    Gibt es Gemeinschaftsräume / Waschküche oder ähnliches welche durch das Treppenhaus erreichbar sind?
    Was sagt der MV dazu? Standard Betriebskostenverordnung?

    Ansonsten gilt, wenn Sie das Treppenhaus nicht in irgendeiner Form nutzen können, können Sie auch nicht mit den Kosten der Treppenhausreinigug belastet werden.

    Hallo Vermieter, Frage richtig gelesen? Laut Joesta fehlt eine eindeutige Vereinbarung über die Kosten der Treppenhausreinigung im Mietvertrag.

    Da spielt es keine Rolle wo z. B. die Briefkästen hängen oder ob irgend welche Gemeinschaftsräume genutzt werden können.

  • Sobald sich auf die BKV berufen wird oder diese aufgezählt wird, kannst Du die als Laie 3 mal lesen und wenn ich Dich frage ob ich Dir den Austausch des Sandkastensands in Rechnung stellen kann dann wirst Du noch ein 4. Mal lesen müssen.

    BKV

    9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung,
    zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den
    Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller,
    Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs

  • Also ich nutze das Haupthaus garnicht,hab dort weder noch einen Kelleraum oder sonst irgendwas.Ich muss nicht mal durch das Haus durch.Auch der Briefkasten hängt auf der anderen Seite.Bin einfach nur verwundert,da in der Nebenkostenabrechnung von 2010 noch kein Einzelpunkt zum Thema Treppenhausreinigung zu finden war.

  • Also ich nutze das Haupthaus garnicht,hab dort weder noch einen Kelleraum oder sonst irgendwas.Ich muss nicht mal durch das Haus durch.Auch der Briefkasten hängt auf der anderen Seite.Bin einfach nur verwundert,da in der Nebenkostenabrechnung von 2010 noch kein Einzelpunkt zum Thema Treppenhausreinigung zu finden war.


    Da hat vlt. jemand von der HV eine Erleuchtung gehabt...
    Wird denn im MV auf die BetrkVO Bezug genommen? Das ist das A+O.

  • Naja die Hausverwaltung kennt die Situation wahrscheinlich nicht und geht einfach davon aus dass die Kosten auf alle umgelegt werden.
    Wie gesagt die Formulierung im MV ist wichtig, aber auch wenn auf BKV Bezug genommen wird, wenn keine Nutzung durch den Mieter erfolgt, können imho auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.

  • wenn keine Nutzung durch den Mieter erfolgt, können imho auch keine Kosten in Rechnung gestellt werden.


    Da würde ich mal ganz vorsichtig sein: Auch wenn der Mieter eine EG-Wohnung niemals den Aufzug benutzt, hat er trotzdem mitzuzahlen. Fiel mir so als Beispiel gerade ein.

  • Ja ich wohne im EG mit Aufzug, die Problematik ist mir durchaus bewusst. :)

    Aber Beispiel, ein Mietshaus mit zwei Eingängen ... ein Treppenhaus hat Aufzug und das andere nicht.
    Ich glaube nicht dass in dem Fall die Mieter im Treppenhaus ohne Aufzug die Kosten mittragen müssen.

    WEG rechtlich ist das nochmal ein anderes Thema.

    Also grundsätzlich wäre je nach Vereinbarung im MV die Umlegung der Kosten auch auf alle möglich. Allerdings sollte hier aufgrund der Situation dass bisher keine Berechnung erfolgte ein entsprechender Versuch einer Einigung angestrebt werden. Geht die Verwaltung darauf nicht ein kann hier nur ein entsprechend spezialisierter Anwalt helfen dem der Mietvertrag und die letzten Abrechnungen vorliegen. Das Thema ist recht knifflig.

    2 Mal editiert, zuletzt von Vermieter (18. September 2012 um 13:00)

  • Ja ich wohne im EG mit Aufzug, die Problematik ist mir durchaus bewusst. :)
    Aber Beispiel, ein Mietshaus mit zwei Eingängen ... ein Treppenhaus hat Aufzug und das andere nicht.


    WENN die zwei verschiedene HsNrn hätten UND als zwei Wirtschaftseinheiten abgerechnet würden...?:confused:

  • naja treiben wir den Fall auf die Spitze, ein Eingang zwei Treppenhäuser, ein Aufzug ... aber ist jetzt müssig .. ja es ist ungerecht aber möglich dass auch der mitzahlen muss der keinen Nutzen von hat...

  • naja treiben wir den Fall auf die Spitze, ein Eingang zwei Treppenhäuser, ein Aufzug ... aber ist jetzt müssig .. ja es ist ungerecht aber möglich dass auch der mitzahlen muss der keinen Nutzen von hat...


    ... und schliesslich wohnt die Hausfreundin ja dort, wo's den Fahrstuhl gibt...:D

  • Mir sind Gerichtsurteile bekannt, bei denen die Mieter in ähnlichen Situationen Recht bekommen haben. Entscheidend ist ob der Eingang, für den die Hausreinigung abgerechnet wird, nicht doch in irgendeiner Form vom Mieter genutzt wird.

  • Ja ich nutze das Haupthaus und das darin enthaltene Treppenhaus garnicht.wozu auch? habe dort weder einen Kellerraum oder sonst was.Hab die Sache nun an einen Anwalt für Mietrecht gegeben.Hab nicht mehr so die Lust mich mit dieser Verwaltung zu ärgern

  • Ja ich nutze das Haupthaus und das darin enthaltene Treppenhaus garnicht.wozu auch? habe dort weder einen Kellerraum oder sonst was.Hab die Sache nun an einen Anwalt für Mietrecht gegeben.Hab nicht mehr so die Lust mich mit dieser Verwaltung zu ärgern


    Da würde mich interessieren, um welchen jährlichen Betrag es da geht.
    Über den Fortgang der Angelegenheit informierst Du uns (bitte)?

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