letzter Mieter zahlt nicht seinen Mitanteil

  • Hallo erstmal,

    momentan beschäftigt uns folgendes Problem. Wir leben zu dritt in einer WG in der alle Hauptmieter sind. Im August letzen Jahres zog Bewohner A aus, er kündigte zwar aber zahlte seine letzte Miete nicht machte auch erst keine Anstalten einen neuen Mitbewohner zu suchen , er war bekannt dafür und hatte uns schon von Anfang an Sorgen gemacht, da er über 5 Monate seine Miete nicht bezahlte von den 400 euro Strom und Gas die wir im Minus waren auch abgesehen, plötzlich war alles dunkel ( wir haben unseren Anteil auf sein Konto überwiesen und Stadtwerke haben den gesamten Betrag abgebucht so wie es aussah hatte er unser Geld auch noch veruntreut, ist aber wieder ausgeglichen).:cool: und wir von einem Brief unserer Wohngesellschaft überrascht wurden, in der uns die fristlose Kündigung mitgeteilt wurde.
    Sofort habe ich mich schnell an diese gewandt und konnte das Schlimmste abwenden. Mr. hat uns zwar immer wieder beteuert er versuche es ja zu regeln anzurufen aber so wie das schien belog er uns nur und tat gar nichts! Wr drängten ihn einmal einen Nachmieter zu finden und bitte sofort seinen Anteil zu überweisen punkt 1 wurde eingehalten aber 2 nur zum Teil, daraufhin kam nochmals die Aufforderung bitte sofort die Mietschulden zu tilgen.
    Bis heute sind noch über Hundert Euro Metschulden von Mieter A offen und Inzwischen bin ich der Einzige aus der alten Besezung. Bewohner B der von A vermittelt wurde ist inzwischen ausgezogen und C wohnt jetzt dort. Der andere Mitbewohner ist auch weggezogen . Beide neue Mieter haben den Mietvertag unterschrieben die anderen stehen aber auch noch darauf. Die Adresse zu der
    Mieter A gezogen ist verweigerte er uns mtzuteilen. Ich habe diese Woche nochmals nach ihm gesucht es sind nicht alle Fäden abgerissen und auch seine Adresse ausfindig gemacht. Ja er wohnt wieder in einer WG
    Ach bei meiner Suche stieß ich auf jemanden der mir erklärte das er Mr. A auch gesucht hat da beide eine gemeinsame Wg bewohnten und bei der Trennung seine versprochenen Kautionsanteile nicht von ihm überwiesen bekam.
    Auch bei uns hat er sich seinen KA von Mitbewohner B auszahlen lassen. Wir lassen den gesamten Kautionsbeitrag auf dem Konto der WG und der Nach mieter zahlt diese an den vorigen Mieter aus. So eine Frechheit, ich könnte wirklich explodieren !! Die WGS sagt nur dazu, das sei nicht ihr Problem alle Mieter kommen dafür auf und sie könnten es auch einklagen. Wie verhält sich das eigentlich ?. Dummerweise war ich vor drei Monaten anderr Meinung geht wollte aufgeben da mich wieder ein Schreiben der WGS erreichte und ich versprach schriftlich Schulden von Mieter A zu begleichen, jetzt sehe ich das völlig anders, da ich nicht einsehe für jemanden zu zahlen, der diesen Bockmist verzapft hat und nochwas ich krieche finianziell am Krückstock zur Zeit baue mir eine Existenz auf und nun ?
    Was kann man da überhaubt machen ? Es kann doch nicht sein, das er da ungescholten ein schönes leben führen kann ? :mad:

  • Eigentlich kann man den anderen WG's nur zustimmen. Belangen Sie den Mr A! Sonst wird er vermutlich glauben, dass es doch sooo einfach ist andere Menschen zu betrügen.

    Mit Mietrecht hat so ein Vorgang, wenn überhaupt, nur am Rande zu tun. Entscheiden ist die Mietereigenschaft. Wenn Mr A als Hauptmieter einsteigt, dann bleiben alle Hauptmieter gemeinsam gegenüber dem Vermieter haftbar. Dem Vermieter ist es egal wer von den Hauptmietern die Miete bezahlt.
    Alles weitere sind Probleme die im Innenverhältnis der WG zu lösen sind. Also reine private Angelegenheit. Man sollte solche Mietverhältnisse nur eingehen, wenn schriftliche Absprachen über Mietzahlungen/Kautionszahlungen, Kündigungen und Schadensersatz von einem neuen Mitbewohner per Unterschrift zur Kenntnis genommen werden. Absolute Sicherheit wird es aber nicht geben.

    Ich kenne nur eine Option, die hier sehr gut helfen könnte:

    Verfahren Sie ausnahmslos nach geltendem Mietrecht und bestehen Sie darauf, dass dies auch der Vermieter tut.
    Denn z.B. ist :

    - grundsätzlich die gesetzliche Kündigungsfrist einzuhalten,

    - nur der Vermieter kann einen neuen Hauptmieter in den Vertrag aufnehmen oder entlassen.

    - Kautionen sind grundsätzlich an den Vermieter zu zahlen und auch von dort, nach problemloser Übergabe (also nach Begleichung aller Schulden), zu erhalten.

    - Auch die Stellung eines Nachmieters gehört in die Hand des Vermieters

    Ich kann nur empfehlen, dass man gegen solche Leute unerbittlich vorgeht. Beginnen Sie mit dem kostenmäßig kleinsten Übel, dem Mahnbescheid. Wie das geht, können Sie im Netz nachlesen.

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