Hallo,
ich habe eine Frage und zwar führe ich eine Fernbeziehung zwischen, ich wohne in Berlin und mein Freund in Karlsruhe:(, ich hatte jetzt bedingt durchen meinen Berufswechsel einen längeren Zeitraum frei und habe sechs Wochen bei meinem Freund in Karlsruhe verbracht, natürlich habe ich in seiner Wohnung gewohnt. Nun bin ich wieder zwei Wochen zu Hause da erzählt mir mein Freund das der Vermieter heute angerufen hat und gefragt hat wie sie es jetzt mit den zusätzlichen kosten machen.
Er will das für die Zeit in der ich dort zu besuche war eine höhere Miete bezahlt wird. Das Wasser ist nicht in der Miete inbegriffen, was durch duchen und sonstiges bei zwei Personen natürlich etwas höher ausfallen wir, was klar ist und die Stromzähler sind auch getrennt. Es wirklich die Miete erhöhen, für die sechs Wochen die ich da war, er sagt es gäbe Klauseln ab wann jemand irgendwo wohnt und wann man nur zu besuch ist. Er war zuvor informiert das ich zu Besuch komme, ich war auch schon häufiger dort, da aber nur zwei Wochen. Das kann er doch nicht machen oder? Mein Wohnsitz ist schließlich definitiv in Berlin, zumal ich hier auch arbeite und normalerweise höchstens zwei Wochen dar und bin froh wenn ich das dreimal mache.
Würde ich auch in Karlsruhe wohnen und wir hätten getrennte Wohnungen könnte er doch auch nicht die Miete erhöhen nur weil ich dort viel Zeite verbringe. Wenn man es auf ein Jahr hochrechnet bin ich fast nie da.
Mein Freund will zwar eh so schnell wie möglich ausziehen, aber sowas geht doch nicht.
Mieterhöhung wegen Besuchern
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musicmuffin -
3. September 2012 um 17:42 -
Erledigt
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Alles zum Thema Besuch findest du hier:
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der Vermieter heute angerufen hat und gefragt hat wie sie es jetzt mit den zusätzlichen kosten machen.
Ich würde den VM bitten, schriftliche Vorschläge zu unterbreiten.
Dann ist der VM erst mal wieder an der Reihe. Wenn sein Schreiben vorliegt, sehen wir weiter.
In meiner früheren Firma, wenn telefonische Kundenbeschwerden kamen, sagte ich den Anrufern, sie möchten schreiben, damit wir den Vorgang in Ruhe prüfen können, und sie bekämen dann auch einen Bescheid. Das war's dann meist schon...:p -
Der Vermieter kann hier keine Mieterhöhung damit begründen, auch keine Anpassung der Personenzahl für die Nebenkosten. Wenn eigene Wasserzähler vorhanden sind, sowieso nicht.
Besuch bleibt Besuch wenn die Dauer von 3 Monaten nicht überschritten wurde.
Daher kann der Vermieter hier keine Mieterhöhung begründen, wie auch?
Wenn müsste dies schriftlich erfolgen und da gibt es einen engen gesetzlichen Rahmen, die Begründung möchte ich sehen.
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