Mieterhöhung

  • hallo, ich wollte mich mal erkundigen, wir wohnen nun seit ca 5 jahren hier in einer 2 zimmerwohnung. heute kam der vermieter vorbei und meinte er würde zum 1. januar die miete um 50 € erhöhen weil die hausverwaltungskosten gestiegen seien. allerdings haben wir in unserem schlafzimmer im winter schon fast minusgrade wogegen nichts gemacht wird. es ist diesen winter teilweise nicht möglch gewesen trotz heizung auf voller pulle dort zu schlafen. normalerweise würde uns da doch eher eine mietminderung zustehn oder seh ich das falsch?

    danke schonmal für die antworten

  • Zitat

    und meinte er würde zum 1. januar die miete um 50 € erhöhen weil die hausverwaltungskosten gestiegen seien.

    Na dann laß ihn doch.;)

    Gestiegene Verwaltungskosten berechtigen weder zur Miet- noch zur Nebenkostenerhöhung. Die muß der Vermieter nämlich selbst tragen.

    Zitat

    allerdings haben wir in unserem schlafzimmer im winter schon fast minusgrade wogegen nichts gemacht wird. es ist diesen winter teilweise nicht möglch gewesen trotz heizung auf voller pulle dort zu schlafen. normalerweise würde uns da doch eher eine mietminderung zustehn oder seh ich das falsch?

    Habt Ihr den Mangel angezeigt und die Behebung gefordert? Mietminderungen, wenn berechtigt, nimmt man vor, die beantragt man nicht.

  • heute kam der vermieter vorbei und meinte er würde zum 1. januar die miete um 50 € erhöhen weil die hausverwaltungskosten gestiegen seien.


    Ich würde jetzt noch garnicht darauf reagieren. MEH mit solchen "Begründungen" sind nämlich m.E. sowieso unwirksam.

  • Hallo Ruffti,
    es sind hier anscheinend zwei "Probleme" die zu beachten sind.
    1. Zur muendlichen Erhoehung ist bereits oben schon geantwortet worden
    2. Wohnungsmangel > Hier kann nur noch einmal darauf hingewiesen werden, dass Sie als Mieter eine Anzeigepflicht haben. Das bedeutet, dass Sie jeden Mangel Ihren Vermieter schriftlich mit Nachweis melden sollten. Reaktionen abwarten und bei fehlende Reaktion erneut anschreiben mit Fristsetzung zur Behebung des Mangels. Auch hier die Reaktion abwarten.
    Hinweis. Sie sollten aber nach Moeglichkeit keine Mietminderung aufgrund des Mangels so schnell durchfuehren. Es bedarf immer eine Anzeigepflicht und die Kenntnisnahme durch den Vermieter.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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