2 Jahres Klausel und Einbehaltung Kaution

  • Guten morgen,

    ich habe mich jetzt eine Weile durch die gesamte Seite gelesen aber keine für mich ausreichende Antwort gefunden.
    Ich wohne aktuell mit meiner Partnerin in einer Mietwohnung. Beim unterschreiben des Mietvertrags wurde uns dann ein Mietvertrag vorgelegt, welcher eine 2 Jahres Klausel beinhaltet. Natürlich haben wir keine Zeit gehabt, darüber zu reden. Telefonisch war von so einer Klausel nie die rede. Darin steht, dass wir mindestens 2 Jahre dort wohnen müssen. Der Mietvertrag wurde erst Ende April unterschrieben und nun kam unerhofft die Trennung mit der Partnerin. Alleine kann ich die Miete nicht tragen und ich würde gern aus der Wohnung raus. Kann ich dort eine Kündigung einreichen und wie gewohnt die 3 Monate einhalten und mir eine neue Wohnung suchen oder muss ich jetzt tatsächlich 2 Jahre dort wohnen?
    Der Vermieter hat noch hinzu mündlich erwähnt, dass er bei vorzeitiger Kündigung die gesamte Mietkaution von 2 Nettokaltmieten einbehalten will. Darf er das?

    Ich danke euch bereits jetzt im Voraus für die Antworten.

    Lieben Gruß

  • Was genau bedeutet 2Jahresklausel bzw. steht dazu exakt (wörtlich) im Vertrag?

    Den genauen Wortlaut habe ich nicht dabei bzw. könnte ich heute abend nachreichen.
    Meiner Meinung steht da drin, dass sowohl Vermieter als auch Mieter auf eine ordentliche Kündigung innerhalb von 2 Jahren verzichten und danach gelten die ganz normalen 3 Monate. Die 2 Jahre konnte dort der Vermieter händisch eintragen.

  • Zitat

    Meiner Meinung steht da drin, dass sowohl Vermieter als auch Mieter auf eine ordentliche Kündigung innerhalb von 2 Jahren verzichten

    Das ist ein wirksamer gegenseitiger Kündigungsverzicht.

    Zitat

    Der Vermieter hat noch hinzu mündlich erwähnt, dass er bei vorzeitiger Kündigung die gesamte Mietkaution von 2 Nettokaltmieten einbehalten will. Darf er das?

    Wenn das seine Bedingung für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages ist ...

    Obwohl "mündlich erwähnt" nicht wirklich etwas ist worauf man sich im E-Fall berufen kann.

    Er könnte auch auf die Erfüllung des Vertrag bis Ablauf des Kündigungsverzichtes bestehen.

  • Zitat

    Er könnte auch auf die Erfüllung des Vertrag bis Ablauf des Kündigungsverzichtes bestehen.

    So ist es!

    Darum würde ich schnellstens das Angebot mit dem "Verlust" der Kaution annehmen. Alles andere wird mit Sicherheit teurer, viel teurer.

  • Aber schriftlich einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter machen.

    Die Kaution ist da sicherlich noch die günstigere Variante statt die restliche Miete.

    Ggf. akzeptiert er auch einen Nachmieter, muss er aber nicht.
    Einfach mal mit dem Vermieter sprechen.

  • Hallo aborit,
    meinen Vorrednern schliesse ich mich an.
    Da Ihr beide unterschrieben habt, haftet jeder dem VM ggü in voller Höhe, egal ob einer da noch wohnt oder nicht.
    Auch kündigen könnt Ihr NUR gemeinsam.

  • Hallo aborit,
    was für Regeln zu beachten sind, haben Sie ja oben schon gelesen.

    Tipp: Wenn Ihr Vermieter schon das "Angebot" macht ...Der Vermieter hat noch hinzu mündlich erwähnt, dass er bei vorzeitiger Kündigung die gesamte Mietkaution von 2 Nettokaltmieten einbehalten will. ...Dann ist eine einfache Rechnung eventuell zum Vorteil.
    Mietvertrag mind. 24 Monate
    Trennung (Partnerschaft) nach 5 Monaten gemeinsammen Mietvertrag
    Restliche Mietezahlungspflicht 19 Monate
    Kaution einbehalten 2 Monate
    Kuendigungszeit 3 Monate
    Nicht zu bezahlende Miete von 14 Monate , vorausgesetzt Ihr Vermieter entläßt Sie auch den frühzeitig aus den Vertrag.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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