Vermittlungsgebühren und Ablöse

  • Hallo in die Runde,

    ich habe folgende Fragen
    - Ein Freund des Vermieters vermittelt für ihn die Wohnung - ist eine Vermittlerprovision (er ist KEIN Makler) rechtens? Wie hoch darf diese sein (max. 2,38 Kaltmieten?)
    - Der Vermieter verlangt eine hohe Ablöse für die Böden, die der Vormieter in die Wohnung hat legen lassen (hochwertige Holzböden), die in unseren Besitz übergehen. Ist diese Ablöse gerechtfertigt? Eigentlich sind in einer Wohnung bei Mietbeginn ja Böden drin.

    Vielen Dank schonmal und LG,
    A.

  • Zitat

    Eigentlich sind in einer Wohnung bei Mietbeginn ja Böden drin.

    Dieses eigentlich ist aber kein Gesetz. Der Vermieter kann die Wohnung mit oder ohne Bodenbelag vermieten, es ist seine Entscheidung. Genau so ist es eure Entscheidung, die Wohnung nicht anzumieten.

    Zur anderen Frage sollte man wissen, dass eine Maklerprovision 2 Monatsmieten + MwSt. betragen darf. Wenn dieser Freund kein Gewerbe betreibt, darf er auch keine Mehrwertsteuer kassieren.

  • Zu Ersterem habe ich jetzt auch schon ein bisschen gegoogelt.
    Weiß jemand wie man den Zeitwert emittelt? Wieviel kann man da Prozentual vom Kaufpreis abrechnen?

    Und das mit der Mehrwertsteuer ist gut zu wissen! Also dürfen es, wenn es lediglich ein Freund des Vermieters ist und er kein Gewerbe hat, maximal 2 Kaltmieten sein?

  • Zitat

    Wieviel kann man da Prozentual vom Kaufpreis abrechnen?

    Garnichts! Du bist nicht auf einem orientalischen Basar, sondern willst eine Wohnung anmieten. Hier bestimmt der Vermieter den Preis, den man dann vielleicht mit etwas Verhandlungsgeschick reduzieren kann. Ich sage Geschick.....und dazu gehört sicherlich nicht das Vorrechnen von Zeitwert o.ä. dazu.

  • Sie mieten eine Wohnung immer in dem Zustand, wie diese sich Ihnen darstellt. Wenn Ihnen der Mietpreis gerechtfertigt erscheint, zahlen Sie und wenn nicht, dann eben nicht.

    So einfach kann das Leben gestrickt sein.

  • Weiß jemand wie man den Zeitwert emittelt? Wieviel kann man da Prozentual vom Kaufpreis abrechnen?


    Der Zeitwert einer Immobilie entspricht etwa dem 130-fachen der Nettokaltmiete(n).

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