Hallo,
ich habe schon seit längerer Zeit das Problem dass meine Garage von einem der anderen Mieter regelmäßig blockiert wurde oder zumindest die Zufahrt erschwert wurde (so dass ich zum Beispiel nurnoch so aus der Garage ausparken kann dass ich dann rückwärts die Hofeinfahrt hinaus fahren muss). Nachdem etliche Gespräche mit dem anderen Mieter und der Hausverwaltung zu keiner Besserung geführt haben, habe ich vor gut einer Woche der Hausverwaltung schriftlich eine 2-wöchige Frist gesetzt den Mangel zu beseitigen ansonsten würde ich die Zahlung der Garagenmiete einstellen. Seitdem wird zumindest nichtmehr direkt vor meiner Garage geparkt. Jedoch ist es immernoch so dass das Fahrzeug des anderen Mieters so abgestellt wird, dass ich nur mit erhöhtem Aufwand in die Garage fahren kann und auch nur rückwärts wieder aus dem Hof fahren kann.
Meine Frage wäre nun:
Wie stark muss ich durch das andere Fahrzeug behindert werden um eine Mietminderung geltend machen zu können?